An der Hindenburgstraße / Ecke Rheinstraße wurden auf Initiative von Mitgliedern des Vereins weGErecht kürzlich Poller aufgestellt, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Zuvor war an der Stelle immer wieder ordnungswidrig geparkt worden, was den Weg stark verengte.
„Unsere Arbeit macht sich im Stadtbild bemerkbar“, erläutert David Grünewald vom Vereinsvorstand und führt weiter aus: “für uns ist wichtig, das Recht für Fußgänger und Radfahrer, die diesen Gehweg nutzen dürfen, durchzusetzen.”
weGErecht hat bereits weitere Stellen in Angriff genommen, an denen regelmäßig unzulässig geparkt wird, und hofft auf ebenso schnelle Einsicht seitens der Stadtverwaltung wie im beschrieben Fall. „Die Kommunalpolizei toleriert das ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg weiterhin“, bemängelt Martin Huth, Vorstandsmitglied bei weGErecht. „Dies hat die Stadtverwaltung mehrfach schriftlich bestätigt. Die Stadt konstruiert einen pauschalen Entscheidungsspielraum, der sich aus der Rechtslage nicht ableiten lässt“, so Huth abschließend.
Hintergrund: Paragraph 12 der StVO regelt das Halten und Parken. Wo keine besonderen Flächen ausgeschildert sind, darf am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen (falls vorhanden) geparkt werden, jedoch nicht auf dem Gehweg.