Wahlprüfsteine zur Oberbürgermeisterwahl 2017 in Darmstadt

Der Verein weGErecht setzt sich seit Anfang 2016 für eine gerechte Berücksichtigung der Belange von FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Verkehrsgeschehen ein. Der Begriff „gerechte Berücksichtigung“ ist dabei wörtlich zu nehmen: weGErecht konzentriert sich grundsätzlich auf die Information über die für den Fuß- und Radverkehr geltende Rechtslage und deren Durchsetzung. Dafür wird der Verein bei Bedarf die vorhandenen rechtsstaatlichen Prüfungsprozesse nutzen.

Von elementarer Bedeutung für die Gewährleistung des Gemeingebrauchs und damit der Nutzbarkeit von Geh- und Radwegen ist die Freihaltung vom ruhenden Verkehr. Der Oberbürgermeister ist als örtliche Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde institutionell zuständig für diese Aufgaben bzw. über die Delegierung im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes. Seiner persönlichen Entscheidung bzw. Aufsicht im Amt würde es somit obliegen, welchen Weg Darmstadt in den kommenden Jahren einschlägt.

Vor diesem Hintergrund haben wir die folgenden Wahlprüfsteine erstellt, die von den Kandidaten beantwortet wurden.

Eine begleitende Pressemitteilung und unsere Einschätzung zu den Antworten findet sich hier.

Legalisiertes Gehwegparken

  1. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) stellt an das durch Markierung oder Beschilderung legalisierte Gehwegparken schon seit 2009 die Anforderung, dass auf dem Gehweg noch mindestens Raum für einen Begegnungsverkehr von Rollstühlen bzw. Kinderwagen verbleibt. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Darmstadt hält aber unverändert an der Meinung fest, dass 1,20 m Restgehwegbreite ausreichend sind.
    1. Teilen Sie die derzeit von der Straßenverkehrsbehörde vertretene Meinung und wenn ja, wie begründen Sie dies?
    2. Wenn nein, welche Mindestbreite halten Sie (bei Berücksichtigung maßgeblicher Rechtsvorschriften wie des geltenden Straßenverkehrsrechts sowie des Grundgesetzes, des Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention) für angemessen?

    Antworten

    Jochen Partsch (B'90/Grüne)
    Wir haben in Darmstadt ein Problem mit dem ruhenden Verkehr, deshalb haben wir in einigen Wohngebieten als Pilotprojekt Parkraumbewirtschaftung verbunden mit Anwohnerparken eingeführt. Die Erfahrungen werden wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auswerten und dann entscheiden, ob das Modell auf andere Stadtteile ausgeweitet werden kann.

    Auf der anderen Seite muss man aber auch sehen, dass in bestimmten Situationen das Parken beispielsweise auf dem Gehweg nicht komplett verboten werden kann, weil es definitiv keine Alternativen gibt. Deshalb muss man mit Augenmaß an die Sache herangehen.

    Dort, wo Parken auf der Straße möglich ist, ohne dass Feuerwehr oder Rettungsdienste behindert werden, muss man selbstverständlich auch Gehwegparken ahnden.

    Michael Siebel (SPD)
    1.1. Nein
    1.2. Die in der StVO vorgesehenden Anforderungen
    Hans Mohrmann (AfD)
    1.1. Die Meinung der Straßenverkehrsbehörde teile ich nicht.
    1.2. Die VwV-StVO schreibt vor, daß „das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden darf, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“

    Nach den entsprechenden Richtlinien, insbesondere der RASt, ergibt sich eine Mindestbreite von 2,70 m. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann davon abgewichen werden, es bleibt aber eine Mindestbreite von 2,50 m.

    Kerstin Lau (UFFBASSE)
    1.1. Ich bin im Gegensatz zur Straßenverkehrsbehörde nicht der Meinung; dass eine Restbreite von 1,20m ausreichend ist, um den in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geforderten Begegnungsverkehr auf Gehwegen zu gewährleisten. Die Rechtfertigung, dies sei unter Berücksichtigung des Parkdruckes vertretbar, teile ich nicht.
    1.2. Ich halte eine Mindestbreite von 1,80m für notwendig, weiß aber auch, dass es in Darmstadt Gehwege gibt, die per se nicht so breit sind.
    Uli Franke (Die Linke)
    1,20 Meter sind definitiv zu wenig. Die Breite von normalen Kinderwägen beträgt mindestens 60cm, aber auch Modelle von bis zu 70cm Breite gehören noch zum Standard. Bei üblichen Rollstühlen beträgt die Breite 65-75cm. Somit ist selbst im Idealfall jeweils schmaler Gehwegfahrzeuge 1,40 Meter als Minimum für reibungslosen Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeug und Grundstücksbegrenzung anzusehen. Dem wird die in Darmstadt und vielen anderen Städten verwendete 1,20-Meter-Regel für toleriertes Gehwegparken nicht gerecht. Ich halte es für sinnvoll, sich bei wenig benutzten Bürgersteigen an dem in der Schweiz festgelegten Minimum von 1,50 Metern zu orientieren. Bei stärker frequentierten Gehwegen mit gleichzeitig starkem Parkdruck (also vor allem an Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten) steigt die Häufigkeit von Begegnungen und das Ausweichen wird aufwändiger und gefährlicher. Außerdem kommt in solchen Abschnitten durch die neue Regelung für den Fahrradverkehr von Kindern und Eltern auf dem Gehweg weiterer Raumbedarf hinzu. Hier muss ein Raum von 2,20 Metern Breite gewährleistet sein.
    Christoph Hentzen (FDP)
    Die VwV-StVO enthält keine klare Bestimmung über notwendige Restgehwegbreiten. Die seitens der Stadt vertretene Auffassung, dass eine Restgehwegbreite von 1,2 m ausreichend ist, halte ich für richtig. In einem Gemeinwesen wird es immer eine Interessenabwägung zwischen den unterschiedlichen Partnern geben müssen. Dies führt dazu, dass alle Partner nicht ihre maximalen Forderungen realisieren können.
    Helmut Klett (UWIGA)
    Von Helmut Klett liegen uns bisher keine Antworten vor.
    Achim Pfeffer (PFEFFER)
    Meine Erfahrungen mit den Kolleginnen und Kollegen der Straßenverkehrsbehörde sind bisher nur gut gewesen. Ich habe sie als kompetente Fachleute erlebt, die sich bemühen, den Straßenverkehr, auch den ruhenden, mit Augenmaß zu ordnen. Deshalb gehe ich heute davon aus, dass die Entscheidung, eine Restwegbreite von 1,20 m als ausreichend anzusehen und somit treffend ist. Zum Vergleich kann vielleicht dienen: Im Rahmen der Vorschriften für den Bau von barrierefreien Wohnungen ist eine Mindestbreite von Türen von 90 cm und im übrigen in der Regel bei 1,20 m vorgeschrieben wird. Dies entspricht auch dem Vorgehen der Straßenverkehrsbehörde. Breitere Rollstühle sind in der Regel elektrisch betrieben, wodurch sie laut StVZO zu Kraftfahrzeugen werden und folglich die Straße selbst nutzen dürfen. Sie müssen dann natürlich auch mit Scheinwerfern, Rücklicht, Blinkern und Reflektoren ausgerüstet sein. Wichtiger als eine Debatte über Mindestbreiten ist meiner Ansicht nach, dass die heute geltenden Vorschriften endlich auch überall durchgesetzt werden. D. h. zum Beispiel aus meiner Sicht, gegen behinderndes Gehwegparken mehr Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde und der Kommunalpolizei ist mir außerdem sehr bekannt, weil ich in den beiden Bereichen schon selbst eine lang Zeit tätig gewesen bin.
    Thorsten Przygoda (PRZYGODA)
    1.1. Ich bin nicht die Meinung dass eine Restgehwegbreite von 1,20m eigentlich für ausreichend zu erachten ist, wenn ich von Darmstadt ausgehe.

    1.2. Die geforderte Mindestbreite von 1,80 m ist vom Ansatz richtig und gut, aber das ist in Darmstadt nicht überall möglich aufgrund schmaler Gehwege an vielen Orten.

    Wo allerdings die Breite gegeben ist und auf der Straße ein Parken ohne Behinderung für Einsatzfahrzeuge möglich ist, so muss ein Parken auf dem Bürgersteig dort geahndet werden.

     

  2. Verkehrsbehördliche Anordnungen (Beschilderungen und Markierungen) sind der aktuellen Rechtslage anzupassen. Viele aus heutiger Sicht rechtswidrige Anordnungen wurden durch die Straßenverkehrsbehörde seit 2009 aber nicht entfernt oder geändert.
    1. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine zeitgerechte Umsetzung geltenden Rechts sicherzustellen?

    Antworten

    Jochen Partsch (B'90/Grüne)
    Im Zuge der laufenden offensiven Sanierung der Infrastruktur werden selbstverständlich auch vonseiten der Straßenverkehrsbehörde die Beschilderungen und Markierungen überprüft und gegebenenfalls erneuert bzw. angepasst.
    Michael Siebel (SPD)
    Ich werde dies als OB mit der Straßenverkehrsbehörde erörtern.
    Hans Mohrmann (AfD)
    Die vorhandenen Markierungen müssen angepasst werden.
    Kerstin Lau (UFFBASSE)
    Verkehrsschilder und Markierungen sollten den aktuellen Regelungen und Vorschriften entsprechen. Sie müssen deshalb regelmäßig auf ihre Gültigkeit, Angemessenheit und auch Zustand (lesbar ?) überprüft werden. Falsche und/oder veraltete Beschilderung kann zu falschem Verhalten der Verkehrsteilnehmer führen. Überflüssige Schilder sollten aus dem Schilderwald entfernt werden. All dies muss die Konsequenz sein aus der im 2-jährigen Rhythmus vorgeschriebenen Verkehrsschau.
    Uli Franke (Die Linke)
    Die eingeräumten Möglichkeiten für legales Gehwegparken müssen an die in (1) genannten Vorgaben angepasst werden. Hierzu sind Schilder und Markierungen sukzessive zu verändern, so dass nur dort Gehwegparken erlaubt bleibt, wo trotzdem genug Raum für angenehmen und sicheren Gehwegverkehr existiert. Wo möglich sollten Markierungen den Mindestabstand anzeigen. An besonders problematischen Stellen halte ich auch die Anbringung von Pollern für geboten.
    Christoph Hentzen (FDP)
    Mir sind keine Fälle bekannt, insoweit kann ich dazu keine Stellung nehmen. Als OB werde ich selbstverständlich diesen Punkt prüfen lassen und bei Bedarf Änderungen veranlassen.
    Helmut Klett (UWIGA)
    Von Helmut Klett liegen uns bisher keine Antworten vor.
    Achim Pfeffer (PFEFFER)
    Ich würde den zuständigen Dezernenten bitten, hierzu einen Bericht vorzulegen und ggf. zeitnah Abhilfe zu schaffen. Natürlich wären auch weitere politische Maßnahmen denkbar, die von einer Debatte dieser Problematik in der Stadtverordnetenversammlung über öffentliche Debatten bis hin zur Inanspruchnahme des Rechts auf Neugestaltung des Geschäftsverteilungsplanes im Magistrat reichen.
    Thorsten Przygoda (PRZYGODA)
    Das sollte unter mir im Abstand von mindestens 2 Jahren geprüft werden, da Verkehrsschilder und Markierungen den aktuellen Rechtvorschriften entsprechen müssen. Unter Berücksichtigung der Machbarkeit!
    Überflüssige und veralte Schilder müssen aus der Schilderlandschaft entfernt werden, Markierungen müssen angepasst werden.
  3. Illegales Gehwegparken

  4. Die Ordnungsbehörde hat in den letzten Jahren jeweils rund 9.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Falschparkens eingeleitet. Umgerechnet entspricht dies einer Zahl von knapp 25 je Tag.
    1. Spiegelt die von der Ordnungsbehörde berichtete Ahndungstätigkeit den Umfang des Problems „Falschparken“ in Darmstadt Ihrer Meinung nach zutreffend wieder?
    2. Sind Sie der Meinung, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs aktuell ausreichend, zu intensiv oder zu gering ist?
    3. Welche Änderung möchten Sie ggf. zum Status quo einleiten?

    Antworten

    Jochen Partsch (B'90/Grüne)
    Wir haben in unserem 2016 geschlossenen Koalitionsvertrag beschlossen, dass die Dienstzeiten der Kommunalpolizei erweitert werden. Die Präsenz der Kommunalpolizei wird bezüglich der Stadtteile ausgeweitet und damit die Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern im Quartier gestärkt. Dabei muss auch weiterhin die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet werden.
    Michael Siebel (SPD)
    3.1. Ich denke ja
    3.2. Müsste noch intensiviert werden
    3.3. siehe Antwort auf Frage 3.2.
    Hans Mohrmann (AfD)
    3.1. Nein
    3.2. Zu gering.
    3.3. StVO durchsetzen.
    Kerstin Lau (UFFBASSE)
    3.1. Die tatsächliche Zahl Falschparker ist nicht objektiv erfasst, aber es dürften deutlich mehr als 25 Fälle pro Tag sein. Demzufolge spiegelt die Ahndungspraxis die Situation zwar nicht wieder, aber ob sie nur knapp daneben liegt oder weit weg von der tatsächlichen Fallzahl ist schwer zu beantworten.
    3.2. Ob die Überwachung des ruhenden Verkehrs ausreichend, zu gering oder zu intensiv ist, ist ein subjektives Empfinden. So oder so – ich möchte nicht eine übermäßig große Gruppe „Kontrolleure“ in der Stadt herumschicken.

    Wenn Kontrolle, dann zielführend – d.h. weniger Fokussierung auf „Zeitüberschreitung“ im Bereich von Parkautomaten, statt dessen verstärkte Kontrollen im Hinblick auf rücksichtsloses und behinderndes Verhalten anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.

    3.3. Verkehrsflächen sind nicht beliebig vergrößerbar und daher sollte der Anteil für den „ruhenden Verkehr“ (ein Widerspruch in sich) reduziert werden. Das wird nur durch ein Parkraummanagement möglich sein, welches vor allem die Interessen der Anwohner berücksichtigt muss. Durch klare Festlegung wer wo wann parken darf z.B. durch Markierungen können dann auch Gehwege deutlich als „No-Parking-Bereiche“ gekennzeichnet werden. Zu einem Parkraummanagement gehört m.E. auch ein Parkleitsystem, das die Nutzung der bestehenden Parkhäuser für Besucher erleichtert.

    Uli Franke (Die Linke)
    25 festgestellte Ordnungswidrigkeiten pro Tag erscheinen mir sehr wenig. Ich denke, dass dies nur eine Stichprobe der gravierendsten Regelverstöße darstellt. Die niedrige Zahl ist offenbar Ausdruck einer weitreichenden Tolerierungspraxis.
    Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist zu intensivieren und bei der Höhe der Ordnungsgelder ist der rechtlichen Spielraum auszuschöpfen. Um die Akzeptanz für diesen Richtungswechsel nicht zu gefährden, sollten die Autofahrerinnen und Autofahrer in einer Übergangsphase zunächst nur auf ihr Vergehen aufmerksam gemacht und eine künftig schärfere Verwarnungspraxis angekündigt werden. Die Flankierung durch eine Infokampagne wäre sinnvoll.
    Dazu müsste die Kommunalpolizei angewiesen werden, für einige Monate einen besonderen Fokus auf das Gehwegparken zu legen. Ich gehe davon aus, dass der Mehraufwand nach einer Umgewöhnungszeit deutlich zurückgeht. Dauerhafter zusätzlicher Arbeitsaufwand wäre ggf. durch die Schaffung neuer Stellen zu kompensieren, die sich durch die erhobenen Ordnungsgelder selbst finanzieren.
    Christoph Hentzen (FDP)
    Eine Ordnungsbehörde muss auf Grund der knappen Ressourcen bei ihrer Arbeit Schwerpunkte setzen. Dies erfolgt nach meinem Eindruck nach Recht und Gesetz. Sicherlich könnten täglich mehr Falschparker, die u. a. Radwege und Bürgersteige blockieren, erfasst werden. Die Aufgabe eines guten OB ist es, mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln den größtmöglichen Nutzen für die Darmstädter zu erreichen. Ob dies durch eine Verstärkung der Ordnungsbehörde oder durch andere Maßnahmen wie z. B. mehr Kita-Plätze realisiert werden kann, vermag ich auf Basis meines aktuellen Kenntnisstandes nicht zu beurteilen.
    Helmut Klett (UWIGA)
    Von Helmut Klett liegen uns bisher keine Antworten vor.
    Achim Pfeffer (PFEFFER)
    Meiner Meinung nach wird der ruhende Verkehr in Darmstadt nicht ausreichend kontrolliert. Daran wird auch eine vorgesehene Einführung der Parkraumbewirtschaftung nichts ändern. Deshalb werde ich mich dafür als Oberbürgermeister dafür stark machen, mehr Kontrollpersonal im Ordnungsamt/Kommunalpolizei einzusetzen, um das Falschparken stärker als bisher zu unterbinden, vor allem, wenn die Restgehwegbreite von 1,20 m nicht eingehalten wird. Es bleibt zu hoffen, dass der Parkdruck in der Stadt sinkt, wenn Parken bald an den meisten Stellen etwas kostet. Dann dürfte auch endlich etwas Wirksames in Sachen Falschparken gelingen können. In diesem Zusammenhang ist aber auch an die Interessen der zahlreichen Autofahrer zu denken, zu denen ja auch Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kleinkindern gehören. Es muss weiterhin möglich sein, sich das Parken in Darmstadt leisten zu können. Außerdem müssen wir eine gute Lösung finden, die für Pendlerautos günstige Abstellmöglichkeiten vor den Toren der Stadt und eine günstige Umsteigemöglichkeit bietet. In diesem Punkt hat die schwarz-grüne Verkehrspolitik der letzten Jahre aus meiner Sicht vollständig versagt.
    Thorsten Przygoda (PRZYGODA)
    3.1. Nein, ich sehe alleine am Tag schon mindestens 40-50 Verstöße, die Zahl halte ich absolut für nicht real.

    3.2. zu gering mangels Personal beim Ordnungsamt/Kommunalpolizei

    3.3. mehr Personal beim Ordnungsamt/Kommunalpolizei einstellen.

     

  5. Der Ordnungsbehörde steht gemäß Hessischem Gesetz über Sicherheit und Ordnung (HSOG) das sog. Opportunitätsprinzip zu; d.h. die Behörde entscheidet „nach pflichtgemäßem Ermessen“ ob und wie sie ahndet. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens muss die Behörde übergeordnete Rechtsvorschriften jedoch zwingend einhalten. Hierzu zählen die oben bereits erwähnte VwV-StVO und die darin geforderte Begegnungsmöglichkeit von Rollstühlen und Kinderwagen ebenso wie der Gleichheitsgrundsatz nach Grundgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz oder die UN-Behindertenrechtskonvention. Dennoch ahndet die Ordnungsbehörde nach eigenem Bekunden dann in der Regel nicht, wenn noch eine Restgehwegbreite von 1,20 m und mehr verbleibt – also im besten Fall ein Einrichtungsverkehr auf dem Gehweg möglich ist. In Bereichen wie dem Woogsviertel werden sogar deutlich geringere Breiten ungeahndet toleriert.
    1. Sie Sie der Meinung, dass die gängige Ahndungspraxis des ruhenden Verkehrs durch die Ordnungsbehörde rechtskonform ist?
    2. Welche Änderungen an der Ahndungspraxis werden Sie als Ordnungsbehörde ggf. veranlassen?

    Antworten

    Jochen Partsch (B'90/Grüne)
    Grundsätzlich ist das Vorgehen der Kommunalpolizei rechtskonform. Wie in den vorherigen Antworten geschildert ist es aber dennoch eine Frage des Abwägens, wie man mit der immensen Menge der vorhandenen Autos umgeht, wenn Abstellplätze deutlich fehlen.

    Bei allen Stadtvierteln, die wir zurzeit neu schaffen, werden die Bedingungen ganz anders sein. Zum Beispiel ist die neue Lincoln-Siedlung als autoarmes Quartier konzipiert. Dies wird sicher auch in weiteren neuen Stadtentwicklungsprojekten der Fall sein. Damit wird die Problematik von vornherein vermieden.

    In Hinblick auf die bestehenden Quartiere kann ich nur noch einmal meine Antwort zu Frage 3 wiederholen: Wir haben in unserem 2016 geschlossenen Koalitionsvertrag beschlossen, dass die Dienstzeiten der Kommunalpolizei erweitert werden. Die Präsenz der Kommunalpolizei wird bezüglich der Stadtteile ausgeweitet und damit die Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern im Quartier gestärkt. Dabei muss auch weiterhin die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet werden.

    Michael Siebel (SPD)
    4.1. siehe Antwort auf Frage 1.1.
    4.2. siehe Antwort auf Frage 3.2.
    Hans Mohrmann (AfD)
    4.1. Nein.
    4.2. Die Ordnungsbehörde ist vor allem in den Wohngebieten zu wenig präsent. Die Ursache für den nicht ausreichenden Parkraum, der auch die innenstadtnahen Gebiete betrifft, ist unter anderem eine Regelung, die ich als „Mengler-Deal“ bezeichnen würde.
    Näheres auf meinem Blog. Ich verweise insbesondere auf den hochinteressanten Artikel im „Spiegel“ vom 2.2.1971.
    Bemerkung der Redaktion: Um zwei externe Links gekürzt, da sich die Informationen auf den Seiten jederzeit ändern könnten.
    Kerstin Lau (UFFBASSE)
    Ich sehe mich nicht in der Lage zu beurteilen, ob die in Darmstadt gängige Ahndungspraxis rechtskonform ist, gegen geltendes Recht verstößt oder sich noch in einem Graubereich bzgl. der Interpretation der rechtlichen Vorschriften bewegt. Sie ist auf jeden Fall nicht angemessen (s. Frage 1).
    Uli Franke (Die Linke)
    Die StVO gibt vor, dass auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer im Begegnungsverkehr genügend Platz haben müssen. Allerdings gibt es offenbar einen erheblichen Ermessensspielraum der Kommunen, diese Regelung durchzusetzen oder Verstöße zu tolerieren. In der Frage nennt weGErecht weitere Rechtsquellen, auf deren Grundlage die Tolerierungspraxis rechtlich angegriffen werden könnte. Ob dies aussichtsreich ist, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen. Ich kann nur feststellen, dass nach meinem politisch orientierten Verständnis die Ziele dieser Gesetze und Konventionen verfehlt werden, wenn Gehwegparken so weitgehend toleriert wird wie das in Darmstadt der Fall ist.
    Wie ich an verschiedenen Stellen der vorausgehenden Antworten verdeutlicht habe, würde ich die Nutzung des Ermessensspielraums durch die Stadt Darmstadt sehr deutlich zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer der Gehwege einschränken.
    Christoph Hentzen (FDP)
    Siehe Frage 1 und Frage 3
    Helmut Klett (UWIGA)
    Von Helmut Klett liegen uns bisher keine Antworten vor.
    Achim Pfeffer (PFEFFER)

    Ich bin mit dieser Praxis, die politischen Vorgaben folgt, nicht immer glücklich und glaube, dass, wie ich es in der Antwort zu Frage 1 schon gesagt habe, es eine ganz entscheidende Verbesserung für die Teilhabe aller am Straßenverkehr wäre, wenn wir wenigstens die Kriterien konsequent anwenden würden, die wir uns als Stadt selbst gegeben haben. Wir müssen weg von so genannten Ausnahmeregelungen und hin zu mehr Verlässlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob sie zu Fuß, mit dem Rad, dem Rollator, dem Rollstuhl oder eben einem Kfz. unterwegs sind.

    Bei dem Opportunitätsprinzip handelt es sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt (beispielsweise im Strafrecht). Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hier gilt es auch immer, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    Im Bereich der Eingriffsverwaltung (zum Beispiel Polizei) stellt sich die Frage, ob (Entschließungsermessen) und gegen wen (Auswahlermessen bzw. Störerauswahl) vorgegangen werden soll. Das Opportunitätsprinzip gilt nicht nur beim Entschließungsermessen, sondern gerade auch beim Auswahlermessen.

    Thorsten Przygoda (PRZYGODA)
    4.1. Hierzu kann ich keine Angaben machen, da ich nicht so tief in der Materie drinnen bin.

    4.2. Das zukünftig strenger bei Verstößen vorgegangen werden muss, daher auch meine Forderungen nach mehr Personal beim Ordnungsamt/Kommunalpolizei