Radweg-Benutzungspflicht auf einem Teil der Bismarckstraße aufgehoben

In der Bismarckstraße war bis vor kurzem für einen Radweg im Bereich „Klinikum“ eine Benutzungspflicht ausgewiesen. Diese wurde auf Betreiben des Vereins weGErecht überprüft und dann von der Stadt aufgehoben. Radfahrende dürfen jetzt auch die Fahrbahn nutzen, zuvor war dies verboten.

Bismarckstraße ohne Benutzungspflicht (heute)

„Die Benutzungspflicht war aus rechtlichen Gründen unhaltbar“, führt David Grünewald aus, Vorstandsmitglied von weGErecht und Beschwerdeführer in der Sache. Grünewald legt dar, dass die Benutzung der Straße keine besondere Gefahr darstellt. Er konnte nachweisen, dass der Radweg selbst mehr Gefahren produziert als auflöst. So ist der Weg weder ausreichend befestigt, noch breit genug. Vorgeschrieben sind mindestens 1,50 m, tatsächlich ist die Strecke nicht breiter als 1,10 m. Die Vorschriften fordern ebenfalls ausreichend Raum für Fußgänger und dass der Weg stetig, also unterbrechungsfrei, verläuft. „Gerade an der Haltestelle Klinikum ist die Situation regelmäßig sehr beengt, was weder Radfahrenden, noch Fußgängern, noch wartenden Fahrgästen gerecht wird.“

Radweg mit Benutzungspflicht (zuvor)

Auch die mangelhafte Unterhaltung des Weges, also regelmäßige Ausbesserung von Schäden im Belag, das Zurückschneiden der angrenzenden Grünanlagen und die Unebenheiten durch Baumwurzeln ließen der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl, als dem Antrag zu entsprechen. „Eigentlich hätte die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Darmstadt den Sachverhalt auch ohne unsere Hilfe feststellen müssen, da alle Verkehrszeichen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsschau regelmäßig überprüft werden müssen“, erklärt Grünewald.

Dennoch begrüßt der Verein die rechtliche Klarstellung, dass Radfahrende jetzt die Wahl haben, welchen Weg sie lieber nutzen möchten.

Hintergrund

§ 2 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
(4) […] Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Amtliche Bildtafel (Auszug)


Zeichen 237: Radweg

Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg
Veröffentlicht in Pressemitteilung.