DARMSTADT Der Darmstädter Verein weGErecht e.V. hat in einem Verfahren vor der dem Verwaltungsgericht Darmstadt (Az. 1 K 645/20.DA) entscheidende Verbesserungen gegenüber der Wissenschaftstadt Darmstadt für den Rad- und Fußverkehr durchgesetzt. Die Wilhelm-Leuschner-Straße war im Abschnitt am Johannesplatz bisher als Einbahnstraße auch für den Radverkehr in Gegenrichtung gesperrt und der westliche Gehweg zugeparkt. „Im Laufe des Verfahrens konnte ich darlegen, dass die Beschilderung zu ändern und das Parken auf dem Gehweg durch die Stadt Darmstadt zu unterbinden ist“, erläutert David Grünewald, der das Verfahren als Kläger angestrengt hat und selbst im Johannesviertel wohnt.
Dem Verfahren war ein Schriftwechsel seit Februar 2019 vorausgegangen. „Ich habe dann nach einem Jahr erkannt, dass sich die Situation nur noch über eine Klage auflösen lässt, weil die Stadt von sich aus nicht bereit war, einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Nach Einreichen der Klage ging es zügig voran“, beschreibt Grünewald die Vorgeschichte.
Bei einem Ortstermin einigten sich dann die Prozessparteien. Eine neue Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ wird am nördlichen Ende der Straße beim Zeichen „Verbot der Einfahrt“ angebracht. Am südlichen Ende wird das übliche Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von rechts und von links“ zum Zeichen „Einbahnstraße, linksweisend“ beschildert. Um die Sichtbarkeit des Radverkehrs zu Erhöhen, werden auch sogenannte Radschleusen an Beginn und Ende in roter Farbe markiert, damit Kraftverkehr mit einfahrendem Radverkehr rechnet und am Ende der Straße sicher ausgefahren werden kann.
Das bislang geduldete, aber regelwidrige und nicht angeordnete halbseitige Gehweg-Parken entlang der Häuserfront auf der Westseite entfällt komplett. Das ohnehin gemäß StVO bestehende Haltverbot wird mit dem Verkehrszeichen 283 an bestehenden Laternenmasten beschildert, ohne neue Hinderhnisse für den Fußverkehr zu schaffen. „So bekommt Fußverkehr den Gehweg in voller Breite zurück. Der Begegnungsfall mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist ohne Behinderungen möglich. Gerade Kinder werden besser gesehen und verschwinden nicht hinter geparkten Autos. Beim Queren werden sie nun rechtzeitig erkannt“, unterstreicht Grünewald.
Ebenso wird es Erleichterungen für in der Straße ansässige Handwerker und Betriebe geben. Mit der Einrichtung einer Ladezone kann regelkonform in unmittelbarer Nähe zum Laden gehalten werden. „So wird auch das kurzzeitige aber verbotene Parken auf dem Gehweg vermieden“, erklärt Grünewald.
Die Maßnahme wird mit einer städtischen Information der Anwohnenden und der dort Parkenden begleitet. Die Parkenden sollen den Hinweis auf baldige Ahndung des Gehwegparkens erhalten, die Anwohnenden ebenfalls informiert werden.
Die Stadt Darmstadt trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert beträgt 5.000 €.
Hintergrundinformation
Zur weiteren Reduzierung des Parkdrucks ist die Anordnung einer allgemeinen Parkraumbewirtschaftung für das Johannesviertel geplant, die im Anschluss an die Bewirtschaftung in Bessungen-Nord und der Mathildenhöhe eingeführt wird. Dazu ist die Stadt durch den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 3. Fortschreibung Teilplan Darmstadt seit April 2019 verpflichtet. Der Verpflichtung ging eine Klage von Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland voraus.