Engstelle Kasinostraße mit Benutzungspflicht

Radwegebenutzungspflicht in der Kasinostraße

Am heutigen Sonntag haben wir die Presse über die aktuelle Situation und Vorgeschichte zur Radwegesituation in der Kasinostraße informiert.
Zur Allgemeinen Information veröffentlichen wir die Presseinformation auch hier:

Presseinformation

Rechtliche Entwicklung der Radverkehrsführung Kasinostraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Kasinostraße wurde in der letzten Woche aus der bisherigen Radwegebenutzungspflicht auf den Geh- und Radwegen ein Nutzungsverbot für den Radverkehr. Der Radverkehr muss nun in den meisten Abschnitten die Fahrbahn gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr benutzen.

Aufgrund einiger Beschwerden aus der Bürgerschaft gehen wir von einer nahenden Presseberichtserstattung aus, Daher möchten wir Ihnen mit dieser Presseinformation die Maßnahme wie auch die rechtlichen Hintergründe in Verbindung mit dem zeitlichen Verlauf gerne aus Sicht des weGErecht e.V. erläutern.

Hintergrund weGErecht e.V.

Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, setzt der 2016 gegründete Verein sich für eine gerechte Berücksichtigung insbesondere der Belange von zu Fuß gehenden und Radfahrenden im Verkehrsgeschehen ein. Der Begriff „gerechte Berücksichtigung“ ist dabei wörtlich zu nehmen: weGErecht konzentriert sich grundsätzlich auf die Information über die für den Fuß- und Radverkehr geltende Rechtslage und deren Durchsetzung. Dabei unterstützen wir auch Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung. So auch in der Kasinostraße.

Der Verein sieht sich als Ergänzung zu den politisch agierenden Verbänden, da er im Gegensatz zu diesen nicht politisch sondern juristisch agiert. Der Verein unterstützt die Durchsetzung geltenden Rechts, insbesondere wenn keine politischen Lösungen gefunden werden können.

So auch in diesem Fall in der Kasinostraße, wo die Stadt Darmstadt seit Jahrzehnten beharrlich an einer rechtswidrigen gefährlichen Verkehrsführung festgehalten hat, anstatt tatsächlich an Lösungen zu arbeiten.

Rechtlicher Hintergrund und Benutzungspflicht

Rechtlich angreifbar sind Radwege in Deutschland oftmals nur, wenn deren Nutzung rechtlich durch eine Benutzungspflicht vorgeschrieben ist.

Eine Radwegebenutzungspflicht bedeutet, dass Radfahrende bestimmte, durch das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnete Radwege zwingend benutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Sie darf nur angeordnet werden, wenn der Radweg bestimmten gesetzlichen Mindeststandards entspricht und die Maßnahme zur Verkehrssicherheit „zwingend erforderlich“ ist.

Nahezu keiner der bisherigen benutzungspflichtigen Abschnitte der Kasinostraße erfüllt diese rechtlichen Anforderungen. Betroffene können die Stadt allerdings nicht zwingen die Mindeststandards zu erfüllen, sie haben juristisch lediglich die Möglichkeit die Benutzungspflicht anzufechten.

Es liegt so dann am Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsbehörde (beides Stadt Darmstadt) eine rechtskonforme Radverkehrsführung herzustellen. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Radweg baulich in einen rechtskonformen Zustand mit Benutzungspflicht gebracht wird oder durch die Entfernung der Benutzungspflicht und aller zugehörigen Markierungen.

Welche Maßnahmen ergriffen werden liegt alleine im Ermessen der Behörden und kann juristisch von Betroffenen nicht beeinflusst werden.

Geschichte Radweg und Benutzungspflicht in der Kasinostraße

Die Verkehrsregelung um die es in der Kasinostraße geht, hat Verkehrsverbände und Straßenverkehrsbehörde bereits lange vor der Gründung von weGErecht beschäftigt. Wie lange die Regelung zuvor schon bestand ist unklar, offenbar auch der Stadt Darmstadt, da diese dazu bisher auch in den mittlerweile laufenden Gerichtsprozessen keine Angaben gemacht hat.

2008

Die ersten uns bekannten Beschwerden gegen die Radverkehrsführung in der Kasinostraße gehen ins Jahr 2008 zurück. Damals hat die Frankfurter Rundschau in einem Artikel¹ zu den gefährlichsten Stellen für den Radverkehr auch mehrere Stellen in der Kasinostraße benannt. Darunter beispielsweise die Ein- und Ausfahrt im Bereich des tegut , netto und Burger-King.

Die FR berichtete damals:
„Die Stadt gesteht ein Versäumnis ein: Sie habe bei der Abnahme der Zufahrten, die der Investor des Geländes angelegt hatte, nicht auf Radfahrer geachtet. Eine Änderung sei nicht geplant.“

Aber auch über den bereits damals schlechten Zustand des Geh- und Radwegs wurde berichtet, wozu die Stadt Darmstadt mitteilen lies: „Bei Wurzelschäden müsste der gesamte Weg neu gemacht und angehoben werden: zu aufwendig.“

2011 – 2022

In nachfolgenden Jahren gab es vielfache Beschwerden von Nutzenden, darunter auch von Mitgliedern von weGErecht. Ab dem Jahr 2011 wurde eine zeitnahe Überarbeitung der Benutzungspflicht und der Radverkehrsführung zugesagt. Nachfolgend einige Zitate aus Schreiben verschiedener Stellen der Stadt Darmstadt auf rechtliche Eingaben. Nicht einbezogen sind politische Kommunikation, mündliche Aussagen und Gesprächsprotokolle:

Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 11.05.2012 als Antwort auf einen Antrag vom 29.12.2011:

Kasinostraße
Die zuständige Planungsabteilung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird hierzu gemäß den vorhandenen personellen und zetilichen Kapazitäten ein Gesamtkonzept der Kasinostraße prüfen und erarbeiten, in dem eine stetige Radverkehrsführung mit Gehweg/Radfahrer frei (ohne Benutzungspflicht) angestrebt wird.“

Schreiben aus dem Sachgebiet Straßenplanung vom 15.12.2016 auf eine Beschwerde zur Nicht-Bearbeitung von bisherigen Anträgen und Beschwerden:

Im gesamten Zug der Kasinostraße und auch des Rhönrings / Spessartrings dauert es noch etwas länger. Vor allem deshalb, weil noch die Lichtsignalsteuerung an mehreren Knoten an die legale Fahrbahnbenutzung durch Radfahrer angepasst werden muss. Vorher können wir dort formal keinen Radverkehr auf der Fahrbahn zulassen. Des Weiteren braucht es neue Lösungen für die Seitenbereiche und teilweise auch neu markierte Fahrradweichen, wo eine duale Führung beginnt. Auch das Ende einer dualen Führung muss bedacht und ggf. durch bauliche Maßnahmen gesichert werden. Als Zeithorizont kann ich Ihnen hier als Ziel den Sommer 2017 zusagen, auch wenn dann vielleicht noch nicht alle Begleitmaßnahmen abgeschlossen sein können.“

Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 28.03.2017 aufgrund einer Beschwerde über neu aufgebracht Markierungen zum Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg:

Die Radverkehrsführung im gesamten Verlauf der Kasinostraße wird zurzeit eingehend durch die zuständige Fachabteilung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes überprüft. Zielsetzung ist hierbei eine einheitliche und stetige Führung des Radverkehrs ohne Benutzungspflicht.“

Schreiben des Radverkehrsbeauftragten der Stadt Darmstadt vom 23.10.2020 auf eine Informationfreiheitsanfrage zur Benutzungspflicht:

Die Benutzungspflicht in der Kasinostraße ist inhaltlich und rechtlich nicht haltbar. Daher haben auch schon Planungskollegen vor ca. drei Jahren eine Aufhebung der Benutzungspflicht mit Piktogrammkette „Fahrrad“ und „Gehweg/Rad frei“ im Seitenraum recht weit ausgearbeitet.“

Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 28.07.2022 als Antwort auf einen Antrag auf Neuverbescheidung über einen Teil der Benutzungspflicht in der Kasinostraße:

die Radverkehrsführung in der Kasinostraße wird aktuell durch die zuständigen Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Ziel überprüft, die Radverkehrsführung zu verbessern und die Benutzungspflicht aufzuheben.“

Folgenachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 22.08.2022:

„ich nehme Bezug auf meine Zwischennachricht vom 28.07.22 und möchte Ihnen mitteilen, dass die Pläne für eine „isolierte“ Aufhebung der Benutzungspflicht im Verlauf der Kasinostraße noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.

Auch aufgrund personeller Engpässe in dem Sachgebiet Nahmobilität konnte die bereits vorliegende Projektkonzeption nicht abschließend erörtert werden. Ich gehe davon aus, dass die Planung bis Mitte September abgeschlossen ist und Sie dann weitere Informationen erhalten werden.“

Folgenachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 03.11.2022:

Die Planung zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im gesamten Verlauf der Kasinostraße konnte noch nicht zum Abschluss gebracht werden“

Folgenachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 22.08.2023:

Einen genauen Umsetzungszeitpunkt können wir Ihnen aufgrund der Vielzahl parallel zu bearbeitender und umzusetzender Projekte in den Bereichen Nahmobilitätsplanung und Verkehrsplanung aktuell nicht nennen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.“

Aktueller Stand

Aufgrund der langen Vorgeschichte und weiterer Untätigkeit haben zwei Privatpersonen mittlerweile Klage gegen (Teile) der Benutzungspflichten in der Kasinostraße eingereicht. Eine der Klagen ist auch eine Untätigkeitsklage, da die Stadt Darmstadt wiederholt Anträge nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet hat.

Beide Beschwerdeführer wünschen, nach unserem Wissen, eine sichere eigenständige Radverkehrsführung in der Kasinostraße, wie sie auch die Radstrategie der Stadt ebenso wie der Klimaschutzplan vorsieht.

In den Verfahren besteht im Prinzip Einigkeit darin, dass die bis vor kurzem bestehende Anordnung einer Benutzungspflicht rechtswidrig war und dies auch schon seit Jahren unverändert der Fall war.

Ebenfalls von beiden Seiten festgestellt ist, das eine einfach Entfernung der Schilder ohne Erläuterung rechtlich ebenfalls fragwürdig ist. Begleitmaßnahmen wie die Entfernung irreführender Markierung und eine Verdeutlichung der Radführung auf der Fahrbahn sind zumindest anfänglich nach Aufhebung der Benutzungspflicht notwendig (bspw. Hinweisschild „veränderte Verkehrsführung“). Die Stadt Darmstadt hatte dazu im Verfahren eine (temporäre) Neuplanung vorgelegt die diese Maßnahmen vorsah und gerichtlich zusicherte diese Maßnahmen bis 31.10.2025 umzusetzen.

Diese Frist hat sie nicht eingehalten. In der zweiten Novemberwoche wurde nun die Benutzungspflicht durch Entfernung der blauen Verkehrszeichen aufgehoben. Der im Gerichtsverfahren vorgelegte Verkehrszeichenplan wurde allerdings nicht vollständig umgesetzt.

Nach Ansicht von weGErecht und den Klägern sieht der Verkehrszeichenplan im Bereich des Knotenpunktes mit der Pallaswiesenstraße zudem weiterhin eine rechtswidrige Anordnung einer Benutzungspflicht vor, die damit begründet wird, dass die Umprogrammierung der dortigen Lichtsignalanlage zu aufwendig sei um „kurzfristig“ Umgesetzt zu werden. Ein Argument, dass bereits seit 2016 benannt wird.

Fazit

Es ist festzustellen, dass die Stadt Darmstadt die Benutzungspflicht in der Kasinostraße aus rechtlichen Gründen vollständig aufheben muss. Nicht die Rede kann aber davon sein, dass sie dazu plötzlich gezwungen wurde und keine Zeit für eine Neuplanung bestand. Die Umsetzung einer geänderten Planung war seit 2012 zugesagt. Später folgten mehrfach zeitliche Zusagen die nie erfüllt wurden.

Hinzu kamen noch politische Versprechen bspw. von Verkehrsversuchen die ebenfalls nicht umgesetzt wurden.

Erst durch diese Versäumnisse wurde die Stadt Darmstadt in der Folge durch Betroffene zum Handeln gezwungen.

Die jetzige Umsetzung entspricht allerdings weder den in den Gerichtsverfahren präsentierten Lösungen noch erfüllt sie die rechtlichen Anforderungen an eine sichere Radverkehrsführung.

Die beiden Kläger werden daher voraussichtlich die Gerichtsverfahren weiter verfolgen bis zumindest eine rechtskonforme sichere Führung in der Kasinostraße besteht, auch wenn sie dabei möglicherweise keine eigene Radverkehrsführung erstreiten können.

Anhänge

Im Anhang finden Sie Teile des zitierten Schriftverkehrs mit weiterführenden Informationen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Akten aus den laufenden Gerichtsverfahren mitsenden können.

Ebenso wurden die Identitäten der Beschwerdeführenden in den Schriftsätzen unkenntlich gemacht.

Fußnoten

¹ https://www.fr.de/rhein-main/fallen-fahrradfahrer-11564496.html (Punkt 5 – Anmerkung das Artikeldatum ist falsch. Der Artikel ist vom 21.06.2008. Die FR Webseite wurde 2019 umgestaltet und ältere Artikel tragen dadurch ein Datum von 2019)

Darmstadt wird barrierefrei und fußverkehrsfreundlich

Das ergibt sich aus den Ergebnissen der Wahlprüfsteine des Vereins weGErecht. Fast unisono sprechen sich alle Parteien für eine bessere und schnellere Umsetzung von Verbesserungen für den Fußverkehr aus.

Gleich zu den Wahlprüfsteinen

 Der Verein weGErecht hat zur Kommunalwahl in Darmstadt Wahlprüfsteine an die Parteien zur Beantwortung versendet. Themenschwerpunkte waren der Fußverkehr und die damit einhergehenden Fragestellungen.

„weGErecht wollte die Parteien dabei nicht nur an ihren Versprechungen messen, sondern fragte auch nach den Initiativen, Maßnahmen und Erwartungen die diese in den vergangenen fünf Jahren erreicht und erhofft hatten“, erläutert Stephan Voeth, Vorstand des Vereins. „Insgesamt konnten wir immerhin verbal eine deutlich höhere Wertschätzung für das Thema Fußverkehr erkennen“, stellt Voeth fest. “Es ist zu hoffen, dass diese verbale Aufgeschlossenheit in der kommenden Wahlperiode auch in konkrete Maßnahmen übersetzt wird.”

Grüne, SPD und Die Linke zeigten gleich eine ganze Reihe von Maßnahmen und Initiativen auf, die diese in der vergangenen Legislatur eingebracht und begrüßt hätten. Die FDP zeigt sich selbstkritisch anhand der selbst erkannten geringen Eigeninitiativen und gelobt Besserung. Uffbasse verweist auf die Unterstützung vieler Anträge, die positive Veränderungen im Stadtgebiet mit sich gebracht haben.
Enttäuschend sind die Antworten der neuen Gruppierungen WGD, Freie Wähler und Die Partei. Alle drei Parteien verweisen darauf, zum ersten Mal zur Kommunalwahl anzutreten. Lediglich Volt ging auf den Frageteil ein und erläuterte, welche Maßnahmen sie im vergangenen Jahr begrüßenswert fanden.

Überraschend sind auch die Bewertungen der Parteien zu den beschlossenen Leitlinien Nahmobilität. Fast alle Parteien nennen den rechtlich wie auch moralisch wichtigsten Punkt der Verkehrssicherheit als den oder einer der wichtigsten Punkte der Verkehrsentwicklung.
Die zeitgleiche öffentliche Ablehnung von Tempo 30 im Stadtgebiet von einigen Parteien passt mit dieser Priorisierung allerdings nicht zusammen.

Eine deutliche Änderung zeigt sich bei der Bewertung von Gehwegparken. Zur OB-Wahl 2017 äußerten sich viele Kandidaten gegen ein konsequenteres Vorgehen gegen illegales Gehwegparken. Damals sprachen sich nur die Kandidat*innen der Linken und von Uffbasse deutlich für die Belange des Fußverkehrs aus. Nahezu alle Parteien sind sich nun einig, dass Gehwegparken ein Problem  darstellt und gehandelt werden muss.
Lediglich die WGD springt aus dem Rahmen indem sie eine Betonung auf „echte Parkverstöße“ legt. Eine Rhetorik die in den Vorjahren vornehmlich genutzt wurde um unzulässiges Gehwegparken zu relativieren.

Die Unterbindung des Gehwegparkens wollen die meisten Parteien durch eine bessere und konsequentere Ahndung erreichen. Lediglich Uffbasse und Die Partei weichen von dieser Linie ab. Während Uffbasse sich gegen zusätzliche Überwachung und für mehr bauliche Absperrungen wie Blumenkübel und Poller ausspricht, plant Die Partei eine enorme Anzahl an Parkplätzen durch Abriss aller Schulen und Kindergärten zu schaffen.

“Für den Fußverkehr besteht in der Stadt großer Nachholbedarf, die Belange des Fußverkehrs spielten in der städtischen Verkehrsplanung und Verkehrspolitik in den letzten Jahren eine vollkommen unzureichende Rolle”, bilanziert der Vereinssprecher. Insbesondere Parken auf Gehwegen und in Kreuzungsbereichen, sowie schlechte Ampelschaltungen bremsen der Fußverkehr aus. “Es fehlt in der Stadt bisher nicht nur ein aktiver Planungsansatz für den bestehenden Raum des Fußverkehrs, sondern selbst die rechtswidrige Einschränkung Raums wurde bisher gebilligt und teilweise sogar befürwortet. Ein unhaltbarer Zustand”, so Voeth.

Viele Parteien weichen mit ihren Antworten von der bisherigen Linie ab oder bessern nach. Auf den Punkt treu geblieben ist aber die UWIGA. Sie hat, wie auch vor der Oberbürgermeisterwahl, als einzige angeschriebene Partei nicht auf die Fragen geantwortet.

Die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie unter www.wegerecht.org/wahl

Parken auf Gehwegen: Vereine fordern rechtskonforme Ahndung

Dem bisherigen Leiter der Kommunalpolizei in Darmstadt wurde nach unhaltbaren Äußerungen gegenüber der Presse sein Aufgabengebiet entzogen. Neben den personellen Konsequenzen fordern VCD, FUSS und weGErecht jedoch insbesondere eine inhaltliche Neuausrichtung.

„Die personelle Veränderung an der Spitze der Kommunalpolizei kann ein Beitrag für eine Neuaufstellung der Kommunalpolizei sein. Ein Bauernopfer macht die Situation aber noch nicht besser. Vielmehr ist eine klare inhaltliche Neuorientierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs unabdingbar“ konstatieren die Vorsitzenden des VCD Darmstadt-Dieburg ( Sabine Crook), FUSS (Sylke Petry) und weGErecht (Stephan Voeth). Die drei Vereine hatten zuvor die Aussagen des damaligen Leiters der Kommunalpolizei zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Darmstädter Echo scharf kritisiert.

„Ein einfaches ‚weiter so‘ darf es nicht geben. Die Ordnungsbehörde muss auch durch konsequente Taten ihrem Auftrag der Verkehrsüberwachung und insbesondere der Gefahrenabwehr nachkommen. Wir erwarten, dass die neue Leitung der Kommunalpolizei genau dies leistet und hierfür auch den klaren Auftrag und die nötige Rückendeckung der Stadtspitze erhält“, so Crook.

Eben hieran habe es bisher gemangelt, berichtet Voeth: „Die bisherige rechtswidrige Praxis in der Verkehrsüberwachung wurde über Jahre praktiziert und auch stets durch die Stadtspitze gedeckt, eventuell sogar befördert.“ Noch im vergangenen Jahr hat der Oberbürgermeister einem weGerecht-Mitglied aufgrund einer Beschwerde gegen die mangelhafte Überwachungstätigkeit der Kommunalpolizei geantwortet, dass sich die Kommunalpolizei In Bezug auf das Gehwegparken zu einer ‚großzügigeren‘ Handhabung entschlossen habe. Demnach könne in Fällen und an Orten mit ‚Parkraumnot‘ das Gehwegparken im Einzelfall toleriert werden, sofern für Fußgänger eine Mindestdurchgangsbreite von einem Meter verbleibt. Diese Ermessenspraxis sei mit dem zuständigen Ordnungsdezernenten abgestimmt und erscheine im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich und angemessen. Ähnlich lautend hatte sich auch der Magistrat in den Jahren 2013, 2014, 2016 und 2017 auf Eingaben aus dem Bürgerhaushalt geäußert.

„Dabei darf Gehwegparken nur ausnahmsweise erlaubt werden. Eine zentrale Voraussetzung ist gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, dass ‚genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt‘. Die von Kommunalpolizei und Stadtspitze vorgetragenen Argumente wie Parkdruck und ‚Verständnis‘ für die Belange der Autofahrer werden in den vom Bund aufgestellten abschließenden Kriterien dagegen nicht erwähnt und dürfen daher keine Berücksichtigung finden“, berichtet Voeth. „Eine unbehinderte Begegnung von Rollstühle oder Kinderwagen ist bei einer Durchgangsbreite von einem Meter aber offensichtlich ausgeschlossen“, erläutert Crook.

Sylke Petry von Fuss e.V. ist neben der Verkehrssicherheit auch das ungehinderte Gehen besonders auf Schulwegen wichtig: „Es kann nicht sein, dass Eltern entscheiden, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren, weil wegen zugeparkter Gehwege der Schulweg gefährlich und unattraktiv ist!“

„Es bedarf daher dringend einer Erklärung von Oberbürgermeister und Ordnungsdezernenten, wie die in der Presse dokumentierten Äußerungen von Herrn Pleil vor rund 10 Tagen einzuordnen sind und wie die Stadtspitze in Zukunft mit ordnungswidrigem Parken zu verfahren gedenkt“, erklären die Vereinssprecher abschließend.

Aktionswoche gegen Falschparken – Mach mit!

Am Montag, 28. Mai 2018 startet die erste bundesweite Falschparker-Aktionswoche. Auch in Darmstadt gibt es diese Aktion und Interessierte können sich aktiv beteiligen.

Falschparken stellt für viele Menschen häufig ein unüberwindbares Hindernis dar. An der falschen Stelle geparkte Fahrzeuge gefährden zudem auch häufig Menschenleben – denn falschparkende Kfz sind nicht selten auch mitverantwortlich für Unfälle oder behindern Rettungsdienste im Einsatz.

Gemeinsam wollen wir Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mit Hilfe von Infoschreiben auf diese Probleme und ihr Verhalten aufmerksam machen. Viele sind sich dieser Probleme und der Auswirkungen gar nicht bewusst.

Daher werden wir an besonders problematischen Stellen auf das behindernde und teilweise auch gefährliche Parken aufmerksam machen. Aber auch in Bereichen in denen Falschparken gar nicht nötig ist, soll aufgeklärt werden.

Auf Anzeigen verzichten wir vorerst bzw. überlassen es den Freiwilligen vor Ort zu entscheiden, ob sie bei besonderen Verstößen nicht doch zur wegeheld-App oder anderen Maßnahmen greifen und das Ordnungsamt einschalten.

Mehr Infos gibt es auf unserer Aktionsseite

Falschparken auf Gehweg und Radverkehrsanlage

Unfall hätte vermieden werden können

Pressemitteilung vom 24.11.2017

weGErecht bedauert tödlichen Unfall in der Bismarckstraße. Zeitnahe Reaktion der Stadt hätte Unfall verhindern können.

Die Mitglieder des Vereins weGErecht sind vom gestrigen tödlichen Fahrradunfall in der Bismarckstraße geschockt. Es ist noch kein Jahr her, dass die Stadt Darmstadt mitteilte, dass Radfahren in Darmstadt sicher sei. Eine Einschätzung die weGErecht schon damals nicht teilte.

Unfallstelle

Die Unfallstelle (Bild aus 2016)

„Die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur stellt eine trügerische Sicherheit für den Radverkehr dar“, stellt Stephan Voeth, Vorstandssprecher von weGErecht fest. „Die häufig mangelhaften Radwege, wie sie auch in diesem Bereich der Bismarckstraße markiert wurden, führen objektiv aber zu einer höheren Gefährdung.“

weGErecht hatte den betroffenen Abschnitt erst im Juni bei der Stadt kritisiert. Die unzureichende Führung wie auch die fehlende Sichtbeziehung zum Radverkehr führten an der betroffenen Stelle bereits in der Vergangenheit häufig zu gefährlichen Situationen. Die Stadt entfernte nach der Beschwerde zwar die Benutzungspflicht in diesem Bereich, gab den Weg aber weiterhin für den Radverkehr frei. Leider setzte sie sonst keine weiteren Maßnahmen um.

Die Mitglieder von weGErecht können sich nicht vorstellen wie es der Familie des getöteten Radfahrers geht. Aber auch die Situation des Unfallfahrers lässt weGErecht nicht kalt. Niemand fährt absichtlich einen Radfahrer um und nimmt erst recht nicht dessen Tod in kauf, mit dem er anschließend Leben muss. Eine gute Radverkehrsinfrastruktur schützt daher nicht nur den Radverkehr vor Unfällen.

„Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel“, resümiert Voeth: „es wird endlich Zeit, dass die Stadt Darmstadt ihre Versprechungen wahr macht und ein sichere Radverkehrsinfrastruktur schafft. Die Einhaltung der technischen Mindeststandards wäre hierbei der erste Schritt.“

Illegales Parken im Fokus

Parkende Autos auf Geh- und Radwegen überall – meistens illegal, aber mit Billigung der Stadt. Der Darmstädter Verein weGErecht hält das für rechtswidrig und will dagegen vorgehen.

Parken auf Gehwegen ist kein Kavaliersdelikt, sondern für viele Menschen eine echte Gefahr und Einschränkung ihrer Mobilität“, so Hans-Michael Hönig, Mitglied im Vorstand des Vereins weGErecht. Für Hönig, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, gehört zum Alltag, dass er manchmal auf die Fahrbahn ausweichen muss. Abgefunden hat er sich damit nicht. Genau die Menschen, die in besonderer Weise auf das zu-Fuß-gehen angewiesen sind, leiden enorm unter dem Parken auf Gehwegen. Insbesondere Kinder, alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sind betroffen, wenn Bordsteinabsenkungen und Sichtbereiche an Kreuzungen zugeparkt sind oder der Gehweg nicht mehr mit dem Rollstuhl oder dem Kinderfahrrad befahren werden kann. „Von Begegnungen mit anderen Passanten mit und ohne Kinderwagen bzw. Mobilitätshilfe ganz zu schweigen. Selbst zu zweit bleibt häufig nur der Gänsemarsch“, erläutert Stephan Voeth, ebenfalls Mitglied des weGErecht-Vorstands.

Mit offener Billigung der Stadt hat sich eine Art Gewohnheitsrecht entwickelt, mit zwei Rädern oder gleich mit dem ganzen Fahrzeug auf Geh- und Radwegen zu parken – ohne Beschilderung bzw. Markierung ist dies auf Geh- und Radwegen grundsätzlich illegal.

Das legalisierte Gehwegparken ist an vielen Stellen unvereinbar mit der aktuellen Rechtslage. Denn es darf nur angeordnet werden, wenn genügend Platz für sich begegnende Fußgänger bleibt – dies gilt natürlich auch für Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen.

Wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, müssen die bestehenden Markierungen und Beschilderungen überprüft und ggf. geändert oder entfernt werden. Dies gilt nicht nur für das legalisierte Gehwegparken, sondern auch bei der Entscheidung über die Tolerierung von illegalem Gehwegparken. Dies hat die Stadt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung durch die Fraktion Uffbasse vom Dezember 2014 sogar selbst bestätigt.

Dessen unbenommen sieht die Stadt anscheinend keinen Anlass zu handeln. Voeth: „Die Notwendigkeit einer Überprüfung von alten Markierungen sieht die Stadtverwaltung nicht. Auch beim Verteilen von Strafzetteln wegen illegalem Gehwegparken will die Stadt weiter unzureichende Gehwegbreiten akzeptieren. Und selbst wenn Gehwege für manche Menschen unpassierbar werden, wie z.B. im östlichen Martinsviertel oder in Bessungen, erfolgt dort keine Ahndung durch die Mitarbeiter der Kommunalpolizei.“

weGErecht hat sich zum Ziel gesetzt die Situation zu verbessern und freut sich über Mitstreiter und Unterstützer.

Der Verein will sich auf die geltende Rechtslage konzentrieren und dieser zur Durchsetzung verhelfen. Die fundierte und breit aufgestellte Arbeit von Verbänden wie ADFC, BUND oder FUSS e.V. wird durch den Schwerpunkt „Recht“ von weGErecht ergänzt.

weGErecht unterstützt Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf freie Wege und bietet Veranstaltungen und Fortbildungen zu Verkehrsthemen an. Zudem bietet der Verein Unterstützung und Bausteine zum Verfassen von Briefen an die handelnden Behörden, aber auch bei der Anrufung von Rechts- und Fachaufsicht (sogenannte Aufsichtsbeschwerden). weGErecht arbeitet dabei mit einer Darmstädter Rachtsanwaltkanzlei zusammen und schließt im Bedarfsfall auch die Unterstützung von Klagen vor dem Verwaltungsgericht nicht aus.

Die Rechtslage für Fußgänger und Radfahrer ist eigentlich sehr gut. Die mangelnde Umsetzung und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden führt zu den schmalen Restgehwegbreiten, die es in Darmstadt noch viel zu häufig gibt“, so Hönig abschließend.

Hintergrund: Durch die sogenannte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird bereits seit 2009 festgelegt, dass auf dem Gehweg mindestens Begegnungsverkehr möglich sein muss. Dies gilt natürlich auch für die Begegnung von zwei Rollstühlen oder Kinderwagen. Und das ist nur die Mindestforderung an die Gehwegbreite. Grundsätzlich hat nach Straßenrecht der dort stattfindende fließende (hier: gehende) Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Das bedeutet konkret, dass bei einem höheren Fußverkehrsaufkommen auch die sich daraus ergebenden Bedürfnisse an die Gehwegbreite bevorzugt zu befriedigen sind. Erst danach darf überhaupt über Parken auf dem Gehweg nachgedacht werden.