Darmstadt wird barrierefrei und fußverkehrsfreundlich

Das ergibt sich aus den Ergebnissen der Wahlprüfsteine des Vereins weGErecht. Fast unisono sprechen sich alle Parteien für eine bessere und schnellere Umsetzung von Verbesserungen für den Fußverkehr aus.

Gleich zu den Wahlprüfsteinen

 Der Verein weGErecht hat zur Kommunalwahl in Darmstadt Wahlprüfsteine an die Parteien zur Beantwortung versendet. Themenschwerpunkte waren der Fußverkehr und die damit einhergehenden Fragestellungen.

„weGErecht wollte die Parteien dabei nicht nur an ihren Versprechungen messen, sondern fragte auch nach den Initiativen, Maßnahmen und Erwartungen die diese in den vergangenen fünf Jahren erreicht und erhofft hatten“, erläutert Stephan Voeth, Vorstand des Vereins. „Insgesamt konnten wir immerhin verbal eine deutlich höhere Wertschätzung für das Thema Fußverkehr erkennen“, stellt Voeth fest. “Es ist zu hoffen, dass diese verbale Aufgeschlossenheit in der kommenden Wahlperiode auch in konkrete Maßnahmen übersetzt wird.”

Grüne, SPD und Die Linke zeigten gleich eine ganze Reihe von Maßnahmen und Initiativen auf, die diese in der vergangenen Legislatur eingebracht und begrüßt hätten. Die FDP zeigt sich selbstkritisch anhand der selbst erkannten geringen Eigeninitiativen und gelobt Besserung. Uffbasse verweist auf die Unterstützung vieler Anträge, die positive Veränderungen im Stadtgebiet mit sich gebracht haben.
Enttäuschend sind die Antworten der neuen Gruppierungen WGD, Freie Wähler und Die Partei. Alle drei Parteien verweisen darauf, zum ersten Mal zur Kommunalwahl anzutreten. Lediglich Volt ging auf den Frageteil ein und erläuterte, welche Maßnahmen sie im vergangenen Jahr begrüßenswert fanden.

Überraschend sind auch die Bewertungen der Parteien zu den beschlossenen Leitlinien Nahmobilität. Fast alle Parteien nennen den rechtlich wie auch moralisch wichtigsten Punkt der Verkehrssicherheit als den oder einer der wichtigsten Punkte der Verkehrsentwicklung.
Die zeitgleiche öffentliche Ablehnung von Tempo 30 im Stadtgebiet von einigen Parteien passt mit dieser Priorisierung allerdings nicht zusammen.

Eine deutliche Änderung zeigt sich bei der Bewertung von Gehwegparken. Zur OB-Wahl 2017 äußerten sich viele Kandidaten gegen ein konsequenteres Vorgehen gegen illegales Gehwegparken. Damals sprachen sich nur die Kandidat*innen der Linken und von Uffbasse deutlich für die Belange des Fußverkehrs aus. Nahezu alle Parteien sind sich nun einig, dass Gehwegparken ein Problem  darstellt und gehandelt werden muss.
Lediglich die WGD springt aus dem Rahmen indem sie eine Betonung auf „echte Parkverstöße“ legt. Eine Rhetorik die in den Vorjahren vornehmlich genutzt wurde um unzulässiges Gehwegparken zu relativieren.

Die Unterbindung des Gehwegparkens wollen die meisten Parteien durch eine bessere und konsequentere Ahndung erreichen. Lediglich Uffbasse und Die Partei weichen von dieser Linie ab. Während Uffbasse sich gegen zusätzliche Überwachung und für mehr bauliche Absperrungen wie Blumenkübel und Poller ausspricht, plant Die Partei eine enorme Anzahl an Parkplätzen durch Abriss aller Schulen und Kindergärten zu schaffen.

“Für den Fußverkehr besteht in der Stadt großer Nachholbedarf, die Belange des Fußverkehrs spielten in der städtischen Verkehrsplanung und Verkehrspolitik in den letzten Jahren eine vollkommen unzureichende Rolle”, bilanziert der Vereinssprecher. Insbesondere Parken auf Gehwegen und in Kreuzungsbereichen, sowie schlechte Ampelschaltungen bremsen der Fußverkehr aus. “Es fehlt in der Stadt bisher nicht nur ein aktiver Planungsansatz für den bestehenden Raum des Fußverkehrs, sondern selbst die rechtswidrige Einschränkung Raums wurde bisher gebilligt und teilweise sogar befürwortet. Ein unhaltbarer Zustand”, so Voeth.

Viele Parteien weichen mit ihren Antworten von der bisherigen Linie ab oder bessern nach. Auf den Punkt treu geblieben ist aber die UWIGA. Sie hat, wie auch vor der Oberbürgermeisterwahl, als einzige angeschriebene Partei nicht auf die Fragen geantwortet.

Die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie unter www.wegerecht.org/wahl

Parken auf Gehwegen: Vereine fordern rechtskonforme Ahndung

Dem bisherigen Leiter der Kommunalpolizei in Darmstadt wurde nach unhaltbaren Äußerungen gegenüber der Presse sein Aufgabengebiet entzogen. Neben den personellen Konsequenzen fordern VCD, FUSS und weGErecht jedoch insbesondere eine inhaltliche Neuausrichtung.

„Die personelle Veränderung an der Spitze der Kommunalpolizei kann ein Beitrag für eine Neuaufstellung der Kommunalpolizei sein. Ein Bauernopfer macht die Situation aber noch nicht besser. Vielmehr ist eine klare inhaltliche Neuorientierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs unabdingbar“ konstatieren die Vorsitzenden des VCD Darmstadt-Dieburg ( Sabine Crook), FUSS (Sylke Petry) und weGErecht (Stephan Voeth). Die drei Vereine hatten zuvor die Aussagen des damaligen Leiters der Kommunalpolizei zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Darmstädter Echo scharf kritisiert.

„Ein einfaches ‚weiter so‘ darf es nicht geben. Die Ordnungsbehörde muss auch durch konsequente Taten ihrem Auftrag der Verkehrsüberwachung und insbesondere der Gefahrenabwehr nachkommen. Wir erwarten, dass die neue Leitung der Kommunalpolizei genau dies leistet und hierfür auch den klaren Auftrag und die nötige Rückendeckung der Stadtspitze erhält“, so Crook.

Eben hieran habe es bisher gemangelt, berichtet Voeth: „Die bisherige rechtswidrige Praxis in der Verkehrsüberwachung wurde über Jahre praktiziert und auch stets durch die Stadtspitze gedeckt, eventuell sogar befördert.“ Noch im vergangenen Jahr hat der Oberbürgermeister einem weGerecht-Mitglied aufgrund einer Beschwerde gegen die mangelhafte Überwachungstätigkeit der Kommunalpolizei geantwortet, dass sich die Kommunalpolizei In Bezug auf das Gehwegparken zu einer ‚großzügigeren‘ Handhabung entschlossen habe. Demnach könne in Fällen und an Orten mit ‚Parkraumnot‘ das Gehwegparken im Einzelfall toleriert werden, sofern für Fußgänger eine Mindestdurchgangsbreite von einem Meter verbleibt. Diese Ermessenspraxis sei mit dem zuständigen Ordnungsdezernenten abgestimmt und erscheine im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich und angemessen. Ähnlich lautend hatte sich auch der Magistrat in den Jahren 2013, 2014, 2016 und 2017 auf Eingaben aus dem Bürgerhaushalt geäußert.

„Dabei darf Gehwegparken nur ausnahmsweise erlaubt werden. Eine zentrale Voraussetzung ist gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, dass ‚genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt‘. Die von Kommunalpolizei und Stadtspitze vorgetragenen Argumente wie Parkdruck und ‚Verständnis‘ für die Belange der Autofahrer werden in den vom Bund aufgestellten abschließenden Kriterien dagegen nicht erwähnt und dürfen daher keine Berücksichtigung finden“, berichtet Voeth. „Eine unbehinderte Begegnung von Rollstühle oder Kinderwagen ist bei einer Durchgangsbreite von einem Meter aber offensichtlich ausgeschlossen“, erläutert Crook.

Sylke Petry von Fuss e.V. ist neben der Verkehrssicherheit auch das ungehinderte Gehen besonders auf Schulwegen wichtig: „Es kann nicht sein, dass Eltern entscheiden, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren, weil wegen zugeparkter Gehwege der Schulweg gefährlich und unattraktiv ist!“

„Es bedarf daher dringend einer Erklärung von Oberbürgermeister und Ordnungsdezernenten, wie die in der Presse dokumentierten Äußerungen von Herrn Pleil vor rund 10 Tagen einzuordnen sind und wie die Stadtspitze in Zukunft mit ordnungswidrigem Parken zu verfahren gedenkt“, erklären die Vereinssprecher abschließend.

Aktionswoche gegen Falschparken – Mach mit!

Am Montag, 28. Mai 2018 startet die erste bundesweite Falschparker-Aktionswoche. Auch in Darmstadt gibt es diese Aktion und Interessierte können sich aktiv beteiligen.

Falschparken stellt für viele Menschen häufig ein unüberwindbares Hindernis dar. An der falschen Stelle geparkte Fahrzeuge gefährden zudem auch häufig Menschenleben – denn falschparkende Kfz sind nicht selten auch mitverantwortlich für Unfälle oder behindern Rettungsdienste im Einsatz.

Gemeinsam wollen wir Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mit Hilfe von Infoschreiben auf diese Probleme und ihr Verhalten aufmerksam machen. Viele sind sich dieser Probleme und der Auswirkungen gar nicht bewusst.

Daher werden wir an besonders problematischen Stellen auf das behindernde und teilweise auch gefährliche Parken aufmerksam machen. Aber auch in Bereichen in denen Falschparken gar nicht nötig ist, soll aufgeklärt werden.

Auf Anzeigen verzichten wir vorerst bzw. überlassen es den Freiwilligen vor Ort zu entscheiden, ob sie bei besonderen Verstößen nicht doch zur wegeheld-App oder anderen Maßnahmen greifen und das Ordnungsamt einschalten.

Mehr Infos gibt es auf unserer Aktionsseite

Falschparken auf Gehweg und Radverkehrsanlage

Unfall hätte vermieden werden können

Pressemitteilung vom 24.11.2017

weGErecht bedauert tödlichen Unfall in der Bismarckstraße. Zeitnahe Reaktion der Stadt hätte Unfall verhindern können.

Die Mitglieder des Vereins weGErecht sind vom gestrigen tödlichen Fahrradunfall in der Bismarckstraße geschockt. Es ist noch kein Jahr her, dass die Stadt Darmstadt mitteilte, dass Radfahren in Darmstadt sicher sei. Eine Einschätzung die weGErecht schon damals nicht teilte.

Unfallstelle

Die Unfallstelle (Bild aus 2016)

„Die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur stellt eine trügerische Sicherheit für den Radverkehr dar“, stellt Stephan Voeth, Vorstandssprecher von weGErecht fest. „Die häufig mangelhaften Radwege, wie sie auch in diesem Bereich der Bismarckstraße markiert wurden, führen objektiv aber zu einer höheren Gefährdung.“

weGErecht hatte den betroffenen Abschnitt erst im Juni bei der Stadt kritisiert. Die unzureichende Führung wie auch die fehlende Sichtbeziehung zum Radverkehr führten an der betroffenen Stelle bereits in der Vergangenheit häufig zu gefährlichen Situationen. Die Stadt entfernte nach der Beschwerde zwar die Benutzungspflicht in diesem Bereich, gab den Weg aber weiterhin für den Radverkehr frei. Leider setzte sie sonst keine weiteren Maßnahmen um.

Die Mitglieder von weGErecht können sich nicht vorstellen wie es der Familie des getöteten Radfahrers geht. Aber auch die Situation des Unfallfahrers lässt weGErecht nicht kalt. Niemand fährt absichtlich einen Radfahrer um und nimmt erst recht nicht dessen Tod in kauf, mit dem er anschließend Leben muss. Eine gute Radverkehrsinfrastruktur schützt daher nicht nur den Radverkehr vor Unfällen.

„Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel“, resümiert Voeth: „es wird endlich Zeit, dass die Stadt Darmstadt ihre Versprechungen wahr macht und ein sichere Radverkehrsinfrastruktur schafft. Die Einhaltung der technischen Mindeststandards wäre hierbei der erste Schritt.“

Illegales Parken im Fokus

Parkende Autos auf Geh- und Radwegen überall – meistens illegal, aber mit Billigung der Stadt. Der Darmstädter Verein weGErecht hält das für rechtswidrig und will dagegen vorgehen.

Parken auf Gehwegen ist kein Kavaliersdelikt, sondern für viele Menschen eine echte Gefahr und Einschränkung ihrer Mobilität“, so Hans-Michael Hönig, Mitglied im Vorstand des Vereins weGErecht. Für Hönig, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, gehört zum Alltag, dass er manchmal auf die Fahrbahn ausweichen muss. Abgefunden hat er sich damit nicht. Genau die Menschen, die in besonderer Weise auf das zu-Fuß-gehen angewiesen sind, leiden enorm unter dem Parken auf Gehwegen. Insbesondere Kinder, alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sind betroffen, wenn Bordsteinabsenkungen und Sichtbereiche an Kreuzungen zugeparkt sind oder der Gehweg nicht mehr mit dem Rollstuhl oder dem Kinderfahrrad befahren werden kann. „Von Begegnungen mit anderen Passanten mit und ohne Kinderwagen bzw. Mobilitätshilfe ganz zu schweigen. Selbst zu zweit bleibt häufig nur der Gänsemarsch“, erläutert Stephan Voeth, ebenfalls Mitglied des weGErecht-Vorstands.

Mit offener Billigung der Stadt hat sich eine Art Gewohnheitsrecht entwickelt, mit zwei Rädern oder gleich mit dem ganzen Fahrzeug auf Geh- und Radwegen zu parken – ohne Beschilderung bzw. Markierung ist dies auf Geh- und Radwegen grundsätzlich illegal.

Das legalisierte Gehwegparken ist an vielen Stellen unvereinbar mit der aktuellen Rechtslage. Denn es darf nur angeordnet werden, wenn genügend Platz für sich begegnende Fußgänger bleibt – dies gilt natürlich auch für Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen.

Wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, müssen die bestehenden Markierungen und Beschilderungen überprüft und ggf. geändert oder entfernt werden. Dies gilt nicht nur für das legalisierte Gehwegparken, sondern auch bei der Entscheidung über die Tolerierung von illegalem Gehwegparken. Dies hat die Stadt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung durch die Fraktion Uffbasse vom Dezember 2014 sogar selbst bestätigt.

Dessen unbenommen sieht die Stadt anscheinend keinen Anlass zu handeln. Voeth: „Die Notwendigkeit einer Überprüfung von alten Markierungen sieht die Stadtverwaltung nicht. Auch beim Verteilen von Strafzetteln wegen illegalem Gehwegparken will die Stadt weiter unzureichende Gehwegbreiten akzeptieren. Und selbst wenn Gehwege für manche Menschen unpassierbar werden, wie z.B. im östlichen Martinsviertel oder in Bessungen, erfolgt dort keine Ahndung durch die Mitarbeiter der Kommunalpolizei.“

weGErecht hat sich zum Ziel gesetzt die Situation zu verbessern und freut sich über Mitstreiter und Unterstützer.

Der Verein will sich auf die geltende Rechtslage konzentrieren und dieser zur Durchsetzung verhelfen. Die fundierte und breit aufgestellte Arbeit von Verbänden wie ADFC, BUND oder FUSS e.V. wird durch den Schwerpunkt „Recht“ von weGErecht ergänzt.

weGErecht unterstützt Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf freie Wege und bietet Veranstaltungen und Fortbildungen zu Verkehrsthemen an. Zudem bietet der Verein Unterstützung und Bausteine zum Verfassen von Briefen an die handelnden Behörden, aber auch bei der Anrufung von Rechts- und Fachaufsicht (sogenannte Aufsichtsbeschwerden). weGErecht arbeitet dabei mit einer Darmstädter Rachtsanwaltkanzlei zusammen und schließt im Bedarfsfall auch die Unterstützung von Klagen vor dem Verwaltungsgericht nicht aus.

Die Rechtslage für Fußgänger und Radfahrer ist eigentlich sehr gut. Die mangelnde Umsetzung und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden führt zu den schmalen Restgehwegbreiten, die es in Darmstadt noch viel zu häufig gibt“, so Hönig abschließend.

Hintergrund: Durch die sogenannte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird bereits seit 2009 festgelegt, dass auf dem Gehweg mindestens Begegnungsverkehr möglich sein muss. Dies gilt natürlich auch für die Begegnung von zwei Rollstühlen oder Kinderwagen. Und das ist nur die Mindestforderung an die Gehwegbreite. Grundsätzlich hat nach Straßenrecht der dort stattfindende fließende (hier: gehende) Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Das bedeutet konkret, dass bei einem höheren Fußverkehrsaufkommen auch die sich daraus ergebenden Bedürfnisse an die Gehwegbreite bevorzugt zu befriedigen sind. Erst danach darf überhaupt über Parken auf dem Gehweg nachgedacht werden.