Der Verein weGErecht setzt sich seit Anfang 2016 für eine gerechte Berücksichtigung der Belange von FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Verkehrsgeschehen ein. „Von elementarer Bedeutung für die Gewährleistung des Gemeingebrauchs und damit der Nutzbarkeit von Geh- und Radwegen ist die Freihaltung vom ruhenden Verkehr“, so Vorstandsmitglied Martin Huth. „Der oder die OberbürgermeisterIn ist als örtliche Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde institutionell zuständig für die Delegierung dieser Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes. Die Person im Amt entscheidet unter anderem, wie Darmstadt in den kommenden Jahren mit dem Thema Gehwegparken umgeht“, erläutert Vorstandsmitglied Stephan Voeth den Anlass für die Wahlprüfsteine von weGErecht.
Gegenstand der Fragen waren einerseits das legalisierte Gehwegparken, also die Kennzeichnung von Parkflächen auf dem Gehweg durch Beschilderung oder Markierung. Aber auch zur sogenannten Tolerierung von illegalem Gehwegparken, also der Praxis der Kommunalpolizei, bestimmte Verstöße nicht zu ahnden, hatte weGErecht Fragen formuliert.
In politisch ungewohnter Eintracht unterstützen Amtsinhaber Jochen Partsch (Grüne), FDP-Kandidat Christoph Hentzen und der unabhängige Kandidat Achim Pfeffer die Tolerierung des illegalen Gehwegparkens. Partsch schreibt in seiner Antwort, dass das Parken auf dem Gehweg an vielen Stellen „ohne Alternative“ sei und daher „in bestimmten Situationen […] nicht komplett verboten werden“ könne. Voeth führt aus: „Die drei Kandidaten ignorieren dabei, dass die Straßenverkehrsordnung auch für Behörden gilt.“
Die StVO und zugehörige Vorschriften legen klar fest, dass das Parken auf Gehwegen nur unter besonderen Voraussetzungen zugelassen werden darf und der Fußverkehr auf dem Gehweg selbstverständlich Vorrang vor dem Parken genießt. „Die Kandidaten glauben, sie könnten das Parken auf dem Gehweg nicht komplett verbieten, dabei ist es per Gesetz bereits verboten und kann nur in Ausnahmefällen überhaupt erlaubt werden“, merkt Voeth an.
Auch beim gerne von der Stadt als Rechtfertigung der Tolerierung herangezogenen Opportunitätsprinzip muss diese Anforderung gewahrt werden.
Von den Kandidaten Helmut Klett (Uwiga) und Thorsten Przygoda (unabhängig) lagen weGErecht keine Antworten vor, so dass keine Beurteilung der Standpunkte erfolgen konnte.
Die Antwort des SPD-Kandidaten Michael Siebel auf die acht Fragen umfasste lediglich 23 Worte. „Herr Siebel hält die aktuelle Verwaltungspraxis zwar für unzulässig und spricht sich für eine Intensivierung der Kontrolle durch die Ordnungsbehörde aus. Eine Begründung hierfür, oder wie er sich als OB in Verantwortung verhalten würde, bleibt er aber schuldig“, berichtet Martin Huth.
Deutlich ausführlicher äußerten sich Uli Franke (Die Linke) und Kerstin Lau (Uffbasse), welche die rechtlichen Begebenheiten auch mit dem politischen Kontext verknüpften. Ebenso wie Hans Mohrmann (AfD) sprechen sich die Kandidaten deutlich für die Belange der Fußgänger aus, wobei sie die besonderen Belange von Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen mit in den Fokus nehmen.
Diese drei KandidatenInnen stellten klar heraus, dass „hoher Parkdruck“ kein Grund sei, das geltende Recht zu ignorieren. Kerstin Lau möchte indes keine „übermäßig große Gruppe Kontrolleure“ in die Stadt entsenden, sondern spricht sich in diesem Zusammenhang für ein besseres Parkraummanagement aus, welches „vor allem die Interessen der Anwohner berücksichtigt“. Auch Uli Franke möchte im ersten Schritt mit einer „Infokampagne“ über Verstöße aufklären und nicht gleich mit Bußgeldern ahnden.
„Die Antworten der Kandidaten Franke, Lau und Mohrmann haben uns positiv überrascht. Sie zeigen eine vertiefte Beschäftigung mit der Thematik und entsprechende Sachkunde“, meint Huth. „Auch wenn uns keine der Antworten der KandidatenInnen Franke, Lau und Mohrmann restlos überzeugt, erwarten wir von diesen Personen im Amt substanzielle Veränderungen und mindestens eine bessere Einhaltung des einschlägigen Rechts im Verkehrsbereich“, so Voeth abschließend.