Wahlprüfsteine für Fußgängerrechte

Der Verein weGErecht setzt sich seit Anfang 2016 für eine gerechte Berücksichtigung der Belange von FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Verkehrsgeschehen ein. „Von elementarer Bedeutung für die Gewährleistung des Gemeingebrauchs und damit der Nutzbarkeit von Geh- und Radwegen ist die Freihaltung vom ruhenden Verkehr“, so Vorstandsmitglied Martin Huth. „Der oder die OberbürgermeisterIn ist als örtliche Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde institutionell zuständig für die Delegierung dieser Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes. Die Person im Amt entscheidet unter anderem, wie Darmstadt in den kommenden Jahren mit dem Thema Gehwegparken umgeht“, erläutert Vorstandsmitglied Stephan Voeth den Anlass für die Wahlprüfsteine von weGErecht.

Gegenstand der Fragen waren einerseits das legalisierte Gehwegparken, also die Kennzeichnung von Parkflächen auf dem Gehweg durch Beschilderung oder Markierung. Aber auch zur sogenannten Tolerierung von illegalem Gehwegparken, also der Praxis der Kommunalpolizei, bestimmte Verstöße nicht zu ahnden, hatte weGErecht Fragen formuliert.

In politisch ungewohnter Eintracht unterstützen Amtsinhaber Jochen Partsch (Grüne), FDP-Kandidat Christoph Hentzen und der unabhängige Kandidat Achim Pfeffer die Tolerierung des illegalen Gehwegparkens. Partsch schreibt in seiner Antwort, dass das Parken auf dem Gehweg an vielen Stellen „ohne Alternative“ sei und daher „in bestimmten Situationen […] nicht komplett verboten werden“ könne. Voeth führt aus: „Die drei Kandidaten ignorieren dabei, dass die Straßenverkehrsordnung auch für Behörden gilt.“

Die StVO und zugehörige Vorschriften legen klar fest, dass das Parken auf Gehwegen nur unter besonderen Voraussetzungen zugelassen werden darf und der Fußverkehr auf dem Gehweg selbstverständlich Vorrang vor dem Parken genießt. „Die Kandidaten glauben, sie könnten das Parken auf dem Gehweg nicht komplett verbieten, dabei ist es per Gesetz bereits verboten und kann nur in Ausnahmefällen überhaupt erlaubt werden“, merkt Voeth an.

Auch beim gerne von der Stadt als Rechtfertigung der Tolerierung herangezogenen Opportunitätsprinzip muss diese Anforderung gewahrt werden.

Von den Kandidaten Helmut Klett (Uwiga) und Thorsten Przygoda (unabhängig) lagen weGErecht keine Antworten vor, so dass keine Beurteilung der Standpunkte erfolgen konnte.

Die Antwort des SPD-Kandidaten Michael Siebel auf die acht Fragen umfasste lediglich 23 Worte. „Herr Siebel hält die aktuelle Verwaltungspraxis zwar für unzulässig und spricht sich für eine Intensivierung der Kontrolle durch die Ordnungsbehörde aus. Eine Begründung hierfür, oder wie er sich als OB in Verantwortung verhalten würde, bleibt er aber schuldig“, berichtet Martin Huth.

Deutlich ausführlicher äußerten sich Uli Franke (Die Linke) und Kerstin Lau (Uffbasse), welche die rechtlichen Begebenheiten auch mit dem politischen Kontext verknüpften. Ebenso wie Hans Mohrmann (AfD) sprechen sich die Kandidaten deutlich für die Belange der Fußgänger aus, wobei sie die besonderen Belange von Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen mit in den Fokus nehmen.

Diese drei KandidatenInnen stellten klar heraus, dass „hoher Parkdruck“ kein Grund sei, das geltende Recht zu ignorieren. Kerstin Lau möchte indes keine „übermäßig große Gruppe Kontrolleure“ in die Stadt entsenden, sondern spricht sich in diesem Zusammenhang für ein besseres Parkraummanagement aus, welches „vor allem die Interessen der Anwohner berücksichtigt“. Auch Uli Franke möchte im ersten Schritt mit einer „Infokampagne“ über Verstöße aufklären und nicht gleich mit Bußgeldern ahnden.

„Die Antworten der Kandidaten Franke, Lau und Mohrmann haben uns positiv überrascht. Sie zeigen eine vertiefte Beschäftigung mit der Thematik und entsprechende Sachkunde“, meint Huth. „Auch wenn uns keine der Antworten der KandidatenInnen Franke, Lau und Mohrmann restlos überzeugt, erwarten wir von diesen Personen im Amt substanzielle Veränderungen und mindestens eine bessere Einhaltung des einschlägigen Rechts im Verkehrsbereich“, so Voeth abschließend.

Die vollständigen Antworten sind hier veröffentlicht

Stadt will illegales Parken weiter rechtswidrig dulden

Verein weGErecht weist auf mangelhaftes Verwaltungshandeln und Behördenversagen der Stadt hin

Erneut hat die Stadt Darmstadt bekräftigt, zugeparkte Gehwege weiterhin zu tolerieren. Der Verein weGErecht weist darauf hin, dass diese Tolerierung rechtswidrig erfolgt und fordert die Stadt auf, ihr Verwaltungshandeln anzupassen.

„Parken auf Gehwegen ist kein Kavaliersdelikt, sondern für viele Menschen eine echte Gefahr und Einschränkung ihrer Mobilität. Genau die Menschen, die in besonderer Weise gerade auf das zu Fuß gehen angewiesen sind, leiden enorm unter dem Parken auf Gehwegen. Insbesondere Kinder, alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sind betroffen, wenn Bordsteinabsenkungen und Sichtbereiche an Kreuzungen zugeparkt sind oder der Gehweg nicht mehr mit dem Rollstuhl oder dem Kinderfahrrad befahren werden kann – von Begegnungen mit anderen Passanten mit und ohne Kinderwagen bzw. Mobilitätshilfe ganz zu schweigen“, so Hans-Michael Hönig, einer von zwei Vorstandssprechern des Vereins weGErecht und selbst auf einen Rollstuhl angewiesen.

„Die auch durch die Aussagen des Pressesprechers im Darmstädter Echo vom 16. Januar 2017 fortgesetzte offizielle Billigung des Parkens auf Geh- und Radwegen ist rechtswidrig“, stellt Stephan Voeth fest, der das Sprecherduo von weGErecht komplettiert. „Zwar steht der Ordnungsbehörde nach Hessischem Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ein Ermessenspielraum zu, ob und wie sie ahndet – das so genannte Opportunitätsprinzip. Allerdings muss Sie im Rahmen der Ermessensausübung eine Vielzahl von Aspekten beachten, insbesondere übergeordnete Rechtsvorschriften als ermessenslenkende Vorschriften“, erläutert Voeth.

„Zu diesen ermessenslenkenden Vorschriften gehört auch die vom Bund erlassene Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der festgelegt ist, dass auf dem Gehweg mindestens ein Begegnungsverkehr von zwei Rollstühlen oder Kinderwagen möglich sein muss. Und das ist nur die Mindestforderung. Grundsätzlich hat nach Straßenrecht der dort stattfindende fließende Verkehr (zu dem auch der „gehende“ Verkehr gehört) Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Das bedeutet konkret, dass bei einem höheren Fußverkehrsaufkommen auch die sich daraus ergebenden Bedürfnisse an die Gehwegbreite bevorzugt zu befriedigen sind und erst dann überhaupt über Parken auf dem Gehweg nachgedacht werden darf. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung bezüglich des begleitenden Radfahrens auf dem Gehweg haben sich die Anforderungen an die Tolerierung des Gehwegparkens zudem jüngst unzweifelhaft verschärft“, so Voeth weiter. „Die aktuelle Ahndungspraxis der Stadt ist ein gravierender Ermessensfehlgebrauch und daher rechtswidrig“, unterstreicht Voeth.

Die Vertreter von weGErecht sehen aber auch noch weitere rechtliche Probleme im Handeln der Stadt: „Der Pressesprecher der Stadt Darmstadt lässt sich mit der sinngemäßen Aussage zitieren, dass‚ es aus pragmatischen Gründen eine gewisse Toleranz gebe. Es gebe einfach zu viele Falschparker, als dass man alle ahnden könne‘. Die Stadt gibt damit unumwunden zu, dass sie organisatorisch nicht in der Lage ist, geltendes Recht wirksam durchzusetzen“, stellt Hönig fest. „Eben dies muss die Stadt für die ihr vom Land übertragene Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde aber sicherstellen. Andernfalls liegt ein Behördenversagen vor“, erläutert Hönig.

„Wir fordern den Oberbürgermeister als Ordnungsbehörde gemäß HSOG daher nachdrücklich auf, das illegale Handeln der Ordnungsbehörde endlich zu beenden und Fußgänger und insbesondere Kinder sowie alte und mobilitätseingeschränkte Menschen wirksam vor Gefahren und Mobilitätsbeschränkungen durch falsches Parken zu schützen“, so Hönig und Voeth abschließend.

Freie Gehwege durch neue Poller

Parksitutation zuvor

An der Hindenburgstraße / Ecke Rheinstraße wurden auf Initiative von Mitgliedern des Vereins weGErecht kürzlich Poller aufgestellt, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Zuvor war an der Stelle immer wieder ordnungswidrig geparkt worden, was den Weg stark verengte.

„Unsere Arbeit macht sich im Stadtbild bemerkbar“, erläutert David Grünewald vom Vereinsvorstand und führt weiter aus: “für uns ist wichtig, das Recht für Fußgänger und Radfahrer, die diesen Gehweg nutzen dürfen, durchzusetzen.”

weGErecht hat bereits weitere Stellen in Angriff genommen, an denen regelmäßig unzulässig geparkt wird, und hofft auf ebenso schnelle Einsicht seitens der Stadtverwaltung wie im beschrieben Fall. „Die Kommunalpolizei toleriert das ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg weiterhin“, bemängelt Martin Huth, Vorstandsmitglied bei weGErecht. „Dies hat die Stadtverwaltung mehrfach schriftlich bestätigt. Die Stadt konstruiert einen pauschalen Entscheidungsspielraum, der sich aus der Rechtslage nicht ableiten lässt“, so Huth abschließend.

Freier Gehweg dank Poller

Hintergrund: Paragraph 12 der StVO regelt das Halten und Parken. Wo keine besonderen Flächen ausgeschildert sind, darf am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen (falls vorhanden) geparkt werden, jedoch nicht auf dem Gehweg.

Illegales Parken im Fokus

Parkende Autos auf Geh- und Radwegen überall – meistens illegal, aber mit Billigung der Stadt. Der Darmstädter Verein weGErecht hält das für rechtswidrig und will dagegen vorgehen.

Parken auf Gehwegen ist kein Kavaliersdelikt, sondern für viele Menschen eine echte Gefahr und Einschränkung ihrer Mobilität“, so Hans-Michael Hönig, Mitglied im Vorstand des Vereins weGErecht. Für Hönig, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, gehört zum Alltag, dass er manchmal auf die Fahrbahn ausweichen muss. Abgefunden hat er sich damit nicht. Genau die Menschen, die in besonderer Weise auf das zu-Fuß-gehen angewiesen sind, leiden enorm unter dem Parken auf Gehwegen. Insbesondere Kinder, alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sind betroffen, wenn Bordsteinabsenkungen und Sichtbereiche an Kreuzungen zugeparkt sind oder der Gehweg nicht mehr mit dem Rollstuhl oder dem Kinderfahrrad befahren werden kann. „Von Begegnungen mit anderen Passanten mit und ohne Kinderwagen bzw. Mobilitätshilfe ganz zu schweigen. Selbst zu zweit bleibt häufig nur der Gänsemarsch“, erläutert Stephan Voeth, ebenfalls Mitglied des weGErecht-Vorstands.

Mit offener Billigung der Stadt hat sich eine Art Gewohnheitsrecht entwickelt, mit zwei Rädern oder gleich mit dem ganzen Fahrzeug auf Geh- und Radwegen zu parken – ohne Beschilderung bzw. Markierung ist dies auf Geh- und Radwegen grundsätzlich illegal.

Das legalisierte Gehwegparken ist an vielen Stellen unvereinbar mit der aktuellen Rechtslage. Denn es darf nur angeordnet werden, wenn genügend Platz für sich begegnende Fußgänger bleibt – dies gilt natürlich auch für Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen.

Wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, müssen die bestehenden Markierungen und Beschilderungen überprüft und ggf. geändert oder entfernt werden. Dies gilt nicht nur für das legalisierte Gehwegparken, sondern auch bei der Entscheidung über die Tolerierung von illegalem Gehwegparken. Dies hat die Stadt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung durch die Fraktion Uffbasse vom Dezember 2014 sogar selbst bestätigt.

Dessen unbenommen sieht die Stadt anscheinend keinen Anlass zu handeln. Voeth: „Die Notwendigkeit einer Überprüfung von alten Markierungen sieht die Stadtverwaltung nicht. Auch beim Verteilen von Strafzetteln wegen illegalem Gehwegparken will die Stadt weiter unzureichende Gehwegbreiten akzeptieren. Und selbst wenn Gehwege für manche Menschen unpassierbar werden, wie z.B. im östlichen Martinsviertel oder in Bessungen, erfolgt dort keine Ahndung durch die Mitarbeiter der Kommunalpolizei.“

weGErecht hat sich zum Ziel gesetzt die Situation zu verbessern und freut sich über Mitstreiter und Unterstützer.

Der Verein will sich auf die geltende Rechtslage konzentrieren und dieser zur Durchsetzung verhelfen. Die fundierte und breit aufgestellte Arbeit von Verbänden wie ADFC, BUND oder FUSS e.V. wird durch den Schwerpunkt „Recht“ von weGErecht ergänzt.

weGErecht unterstützt Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf freie Wege und bietet Veranstaltungen und Fortbildungen zu Verkehrsthemen an. Zudem bietet der Verein Unterstützung und Bausteine zum Verfassen von Briefen an die handelnden Behörden, aber auch bei der Anrufung von Rechts- und Fachaufsicht (sogenannte Aufsichtsbeschwerden). weGErecht arbeitet dabei mit einer Darmstädter Rachtsanwaltkanzlei zusammen und schließt im Bedarfsfall auch die Unterstützung von Klagen vor dem Verwaltungsgericht nicht aus.

Die Rechtslage für Fußgänger und Radfahrer ist eigentlich sehr gut. Die mangelnde Umsetzung und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden führt zu den schmalen Restgehwegbreiten, die es in Darmstadt noch viel zu häufig gibt“, so Hönig abschließend.

Hintergrund: Durch die sogenannte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird bereits seit 2009 festgelegt, dass auf dem Gehweg mindestens Begegnungsverkehr möglich sein muss. Dies gilt natürlich auch für die Begegnung von zwei Rollstühlen oder Kinderwagen. Und das ist nur die Mindestforderung an die Gehwegbreite. Grundsätzlich hat nach Straßenrecht der dort stattfindende fließende (hier: gehende) Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Das bedeutet konkret, dass bei einem höheren Fußverkehrsaufkommen auch die sich daraus ergebenden Bedürfnisse an die Gehwegbreite bevorzugt zu befriedigen sind. Erst danach darf überhaupt über Parken auf dem Gehweg nachgedacht werden.