Parken auf Gehwegen: Vereine fordern rechtskonforme Ahndung

Dem bisherigen Leiter der Kommunalpolizei in Darmstadt wurde nach unhaltbaren Äußerungen gegenüber der Presse sein Aufgabengebiet entzogen. Neben den personellen Konsequenzen fordern VCD, FUSS und weGErecht jedoch insbesondere eine inhaltliche Neuausrichtung.

„Die personelle Veränderung an der Spitze der Kommunalpolizei kann ein Beitrag für eine Neuaufstellung der Kommunalpolizei sein. Ein Bauernopfer macht die Situation aber noch nicht besser. Vielmehr ist eine klare inhaltliche Neuorientierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs unabdingbar“ konstatieren die Vorsitzenden des VCD Darmstadt-Dieburg ( Sabine Crook), FUSS (Sylke Petry) und weGErecht (Stephan Voeth). Die drei Vereine hatten zuvor die Aussagen des damaligen Leiters der Kommunalpolizei zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Darmstädter Echo scharf kritisiert.

„Ein einfaches ‚weiter so‘ darf es nicht geben. Die Ordnungsbehörde muss auch durch konsequente Taten ihrem Auftrag der Verkehrsüberwachung und insbesondere der Gefahrenabwehr nachkommen. Wir erwarten, dass die neue Leitung der Kommunalpolizei genau dies leistet und hierfür auch den klaren Auftrag und die nötige Rückendeckung der Stadtspitze erhält“, so Crook.

Eben hieran habe es bisher gemangelt, berichtet Voeth: „Die bisherige rechtswidrige Praxis in der Verkehrsüberwachung wurde über Jahre praktiziert und auch stets durch die Stadtspitze gedeckt, eventuell sogar befördert.“ Noch im vergangenen Jahr hat der Oberbürgermeister einem weGerecht-Mitglied aufgrund einer Beschwerde gegen die mangelhafte Überwachungstätigkeit der Kommunalpolizei geantwortet, dass sich die Kommunalpolizei In Bezug auf das Gehwegparken zu einer ‚großzügigeren‘ Handhabung entschlossen habe. Demnach könne in Fällen und an Orten mit ‚Parkraumnot‘ das Gehwegparken im Einzelfall toleriert werden, sofern für Fußgänger eine Mindestdurchgangsbreite von einem Meter verbleibt. Diese Ermessenspraxis sei mit dem zuständigen Ordnungsdezernenten abgestimmt und erscheine im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich und angemessen. Ähnlich lautend hatte sich auch der Magistrat in den Jahren 2013, 2014, 2016 und 2017 auf Eingaben aus dem Bürgerhaushalt geäußert.

„Dabei darf Gehwegparken nur ausnahmsweise erlaubt werden. Eine zentrale Voraussetzung ist gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, dass ‚genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt‘. Die von Kommunalpolizei und Stadtspitze vorgetragenen Argumente wie Parkdruck und ‚Verständnis‘ für die Belange der Autofahrer werden in den vom Bund aufgestellten abschließenden Kriterien dagegen nicht erwähnt und dürfen daher keine Berücksichtigung finden“, berichtet Voeth. „Eine unbehinderte Begegnung von Rollstühle oder Kinderwagen ist bei einer Durchgangsbreite von einem Meter aber offensichtlich ausgeschlossen“, erläutert Crook.

Sylke Petry von Fuss e.V. ist neben der Verkehrssicherheit auch das ungehinderte Gehen besonders auf Schulwegen wichtig: „Es kann nicht sein, dass Eltern entscheiden, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren, weil wegen zugeparkter Gehwege der Schulweg gefährlich und unattraktiv ist!“

„Es bedarf daher dringend einer Erklärung von Oberbürgermeister und Ordnungsdezernenten, wie die in der Presse dokumentierten Äußerungen von Herrn Pleil vor rund 10 Tagen einzuordnen sind und wie die Stadtspitze in Zukunft mit ordnungswidrigem Parken zu verfahren gedenkt“, erklären die Vereinssprecher abschließend.

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