Am heutigen Sonntag haben wir die Presse über die aktuelle Situation und Vorgeschichte zur Radwegesituation in der Kasinostraße informiert.
Zur Allgemeinen Information veröffentlichen wir die Presseinformation auch hier:
Presseinformation
Rechtliche Entwicklung der Radverkehrsführung Kasinostraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Kasinostraße wurde in der letzten Woche aus der bisherigen Radwegebenutzungspflicht auf den Geh- und Radwegen ein Nutzungsverbot für den Radverkehr. Der Radverkehr muss nun in den meisten Abschnitten die Fahrbahn gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr benutzen.
Aufgrund einiger Beschwerden aus der Bürgerschaft gehen wir von einer nahenden Presseberichtserstattung aus, Daher möchten wir Ihnen mit dieser Presseinformation die Maßnahme wie auch die rechtlichen Hintergründe in Verbindung mit dem zeitlichen Verlauf gerne aus Sicht des weGErecht e.V. erläutern.
Hintergrund weGErecht e.V.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, setzt der 2016 gegründete Verein sich für eine gerechte Berücksichtigung insbesondere der Belange von zu Fuß gehenden und Radfahrenden im Verkehrsgeschehen ein. Der Begriff „gerechte Berücksichtigung“ ist dabei wörtlich zu nehmen: weGErecht konzentriert sich grundsätzlich auf die Information über die für den Fuß- und Radverkehr geltende Rechtslage und deren Durchsetzung. Dabei unterstützen wir auch Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung. So auch in der Kasinostraße.
Der Verein sieht sich als Ergänzung zu den politisch agierenden Verbänden, da er im Gegensatz zu diesen nicht politisch sondern juristisch agiert. Der Verein unterstützt die Durchsetzung geltenden Rechts, insbesondere wenn keine politischen Lösungen gefunden werden können.
So auch in diesem Fall in der Kasinostraße, wo die Stadt Darmstadt seit Jahrzehnten beharrlich an einer rechtswidrigen gefährlichen Verkehrsführung festgehalten hat, anstatt tatsächlich an Lösungen zu arbeiten.
Rechtlicher Hintergrund und Benutzungspflicht
Rechtlich angreifbar sind Radwege in Deutschland oftmals nur, wenn deren Nutzung rechtlich durch eine Benutzungspflicht vorgeschrieben ist.
Eine Radwegebenutzungspflicht bedeutet, dass Radfahrende bestimmte, durch das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnete Radwege zwingend benutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Sie darf nur angeordnet werden, wenn der Radweg bestimmten gesetzlichen Mindeststandards entspricht und die Maßnahme zur Verkehrssicherheit „zwingend erforderlich“ ist.
Nahezu keiner der bisherigen benutzungspflichtigen Abschnitte der Kasinostraße erfüllt diese rechtlichen Anforderungen. Betroffene können die Stadt allerdings nicht zwingen die Mindeststandards zu erfüllen, sie haben juristisch lediglich die Möglichkeit die Benutzungspflicht anzufechten.
Es liegt so dann am Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsbehörde (beides Stadt Darmstadt) eine rechtskonforme Radverkehrsführung herzustellen. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Radweg baulich in einen rechtskonformen Zustand mit Benutzungspflicht gebracht wird oder durch die Entfernung der Benutzungspflicht und aller zugehörigen Markierungen.
Welche Maßnahmen ergriffen werden liegt alleine im Ermessen der Behörden und kann juristisch von Betroffenen nicht beeinflusst werden.
Geschichte Radweg und Benutzungspflicht in der Kasinostraße
Die Verkehrsregelung um die es in der Kasinostraße geht, hat Verkehrsverbände und Straßenverkehrsbehörde bereits lange vor der Gründung von weGErecht beschäftigt. Wie lange die Regelung zuvor schon bestand ist unklar, offenbar auch der Stadt Darmstadt, da diese dazu bisher auch in den mittlerweile laufenden Gerichtsprozessen keine Angaben gemacht hat.
2008
Die ersten uns bekannten Beschwerden gegen die Radverkehrsführung in der Kasinostraße gehen ins Jahr 2008 zurück. Damals hat die Frankfurter Rundschau in einem Artikel¹ zu den gefährlichsten Stellen für den Radverkehr auch mehrere Stellen in der Kasinostraße benannt. Darunter beispielsweise die Ein- und Ausfahrt im Bereich des tegut , netto und Burger-King.
Die FR berichtete damals:
„Die Stadt gesteht ein Versäumnis ein: Sie habe bei der Abnahme der Zufahrten, die der Investor des Geländes angelegt hatte, nicht auf Radfahrer geachtet. Eine Änderung sei nicht geplant.“
Aber auch über den bereits damals schlechten Zustand des Geh- und Radwegs wurde berichtet, wozu die Stadt Darmstadt mitteilen lies: „Bei Wurzelschäden müsste der gesamte Weg neu gemacht und angehoben werden: zu aufwendig.“
2011 – 2022
In nachfolgenden Jahren gab es vielfache Beschwerden von Nutzenden, darunter auch von Mitgliedern von weGErecht. Ab dem Jahr 2011 wurde eine zeitnahe Überarbeitung der Benutzungspflicht und der Radverkehrsführung zugesagt. Nachfolgend einige Zitate aus Schreiben verschiedener Stellen der Stadt Darmstadt auf rechtliche Eingaben. Nicht einbezogen sind politische Kommunikation, mündliche Aussagen und Gesprächsprotokolle:
Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 11.05.2012 als Antwort auf einen Antrag vom 29.12.2011:
„Kasinostraße
Die zuständige Planungsabteilung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird hierzu gemäß den vorhandenen personellen und zetilichen Kapazitäten ein Gesamtkonzept der Kasinostraße prüfen und erarbeiten, in dem eine stetige Radverkehrsführung mit Gehweg/Radfahrer frei (ohne Benutzungspflicht) angestrebt wird.“
Schreiben aus dem Sachgebiet Straßenplanung vom 15.12.2016 auf eine Beschwerde zur Nicht-Bearbeitung von bisherigen Anträgen und Beschwerden:
„Im gesamten Zug der Kasinostraße und auch des Rhönrings / Spessartrings dauert es noch etwas länger. Vor allem deshalb, weil noch die Lichtsignalsteuerung an mehreren Knoten an die legale Fahrbahnbenutzung durch Radfahrer angepasst werden muss. Vorher können wir dort formal keinen Radverkehr auf der Fahrbahn zulassen. Des Weiteren braucht es neue Lösungen für die Seitenbereiche und teilweise auch neu markierte Fahrradweichen, wo eine duale Führung beginnt. Auch das Ende einer dualen Führung muss bedacht und ggf. durch bauliche Maßnahmen gesichert werden. Als Zeithorizont kann ich Ihnen hier als Ziel den Sommer 2017 zusagen, auch wenn dann vielleicht noch nicht alle Begleitmaßnahmen abgeschlossen sein können.“
Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 28.03.2017 aufgrund einer Beschwerde über neu aufgebracht Markierungen zum Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg:
„Die Radverkehrsführung im gesamten Verlauf der Kasinostraße wird zurzeit eingehend durch die zuständige Fachabteilung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes überprüft. Zielsetzung ist hierbei eine einheitliche und stetige Führung des Radverkehrs ohne Benutzungspflicht.“
Schreiben des Radverkehrsbeauftragten der Stadt Darmstadt vom 23.10.2020 auf eine Informationfreiheitsanfrage zur Benutzungspflicht:
„Die Benutzungspflicht in der Kasinostraße ist inhaltlich und rechtlich nicht haltbar. Daher haben auch schon Planungskollegen vor ca. drei Jahren eine Aufhebung der Benutzungspflicht mit Piktogrammkette „Fahrrad“ und „Gehweg/Rad frei“ im Seitenraum recht weit ausgearbeitet.“
Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 28.07.2022 als Antwort auf einen Antrag auf Neuverbescheidung über einen Teil der Benutzungspflicht in der Kasinostraße:
„die Radverkehrsführung in der Kasinostraße wird aktuell durch die zuständigen Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Ziel überprüft, die Radverkehrsführung zu verbessern und die Benutzungspflicht aufzuheben.“
Folgenachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 22.08.2022:
„ich nehme Bezug auf meine Zwischennachricht vom 28.07.22 und möchte Ihnen mitteilen, dass die Pläne für eine „isolierte“ Aufhebung der Benutzungspflicht im Verlauf der Kasinostraße noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.
Auch aufgrund personeller Engpässe in dem Sachgebiet Nahmobilität konnte die bereits vorliegende Projektkonzeption nicht abschließend erörtert werden. Ich gehe davon aus, dass die Planung bis Mitte September abgeschlossen ist und Sie dann weitere Informationen erhalten werden.“
Folgenachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 03.11.2022:
„Die Planung zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im gesamten Verlauf der Kasinostraße konnte noch nicht zum Abschluss gebracht werden“
Folgenachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 22.08.2023:
„Einen genauen Umsetzungszeitpunkt können wir Ihnen aufgrund der Vielzahl parallel zu bearbeitender und umzusetzender Projekte in den Bereichen Nahmobilitätsplanung und Verkehrsplanung aktuell nicht nennen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.“
Aktueller Stand
Aufgrund der langen Vorgeschichte und weiterer Untätigkeit haben zwei Privatpersonen mittlerweile Klage gegen (Teile) der Benutzungspflichten in der Kasinostraße eingereicht. Eine der Klagen ist auch eine Untätigkeitsklage, da die Stadt Darmstadt wiederholt Anträge nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet hat.
Beide Beschwerdeführer wünschen, nach unserem Wissen, eine sichere eigenständige Radverkehrsführung in der Kasinostraße, wie sie auch die Radstrategie der Stadt ebenso wie der Klimaschutzplan vorsieht.
In den Verfahren besteht im Prinzip Einigkeit darin, dass die bis vor kurzem bestehende Anordnung einer Benutzungspflicht rechtswidrig war und dies auch schon seit Jahren unverändert der Fall war.
Ebenfalls von beiden Seiten festgestellt ist, das eine einfach Entfernung der Schilder ohne Erläuterung rechtlich ebenfalls fragwürdig ist. Begleitmaßnahmen wie die Entfernung irreführender Markierung und eine Verdeutlichung der Radführung auf der Fahrbahn sind zumindest anfänglich nach Aufhebung der Benutzungspflicht notwendig (bspw. Hinweisschild „veränderte Verkehrsführung“). Die Stadt Darmstadt hatte dazu im Verfahren eine (temporäre) Neuplanung vorgelegt die diese Maßnahmen vorsah und gerichtlich zusicherte diese Maßnahmen bis 31.10.2025 umzusetzen.
Diese Frist hat sie nicht eingehalten. In der zweiten Novemberwoche wurde nun die Benutzungspflicht durch Entfernung der blauen Verkehrszeichen aufgehoben. Der im Gerichtsverfahren vorgelegte Verkehrszeichenplan wurde allerdings nicht vollständig umgesetzt.
Nach Ansicht von weGErecht und den Klägern sieht der Verkehrszeichenplan im Bereich des Knotenpunktes mit der Pallaswiesenstraße zudem weiterhin eine rechtswidrige Anordnung einer Benutzungspflicht vor, die damit begründet wird, dass die Umprogrammierung der dortigen Lichtsignalanlage zu aufwendig sei um „kurzfristig“ Umgesetzt zu werden. Ein Argument, dass bereits seit 2016 benannt wird.
Fazit
Es ist festzustellen, dass die Stadt Darmstadt die Benutzungspflicht in der Kasinostraße aus rechtlichen Gründen vollständig aufheben muss. Nicht die Rede kann aber davon sein, dass sie dazu plötzlich gezwungen wurde und keine Zeit für eine Neuplanung bestand. Die Umsetzung einer geänderten Planung war seit 2012 zugesagt. Später folgten mehrfach zeitliche Zusagen die nie erfüllt wurden.
Hinzu kamen noch politische Versprechen bspw. von Verkehrsversuchen die ebenfalls nicht umgesetzt wurden.
Erst durch diese Versäumnisse wurde die Stadt Darmstadt in der Folge durch Betroffene zum Handeln gezwungen.
Die jetzige Umsetzung entspricht allerdings weder den in den Gerichtsverfahren präsentierten Lösungen noch erfüllt sie die rechtlichen Anforderungen an eine sichere Radverkehrsführung.
Die beiden Kläger werden daher voraussichtlich die Gerichtsverfahren weiter verfolgen bis zumindest eine rechtskonforme sichere Führung in der Kasinostraße besteht, auch wenn sie dabei möglicherweise keine eigene Radverkehrsführung erstreiten können.
Anhänge
Im Anhang finden Sie Teile des zitierten Schriftverkehrs mit weiterführenden Informationen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Akten aus den laufenden Gerichtsverfahren mitsenden können.
Ebenso wurden die Identitäten der Beschwerdeführenden in den Schriftsätzen unkenntlich gemacht.
- 2012-05-11_schreibenstrassenverkehrsbehoerde_compressed
- 2016-12-15_Antw_ Re_ Benutzungspflichtige Radwege
- 2020-10-23_Antw_ Wtrlt_ AW_ Verkehrsrechtliche Anordnung – Benutzungspflicht(en) Kasinostraße [#180207]
- 2022-07-28_Antrag gemäß §51 HvwVfG-Radwegebenutzungspflicht in der Kasinostraße
- 2022-08-22_Antw_ Re_ Antrag gemäß §51 HvwVfG-Radwegebenutzungspflicht in der Kasinostraße
- 2022-11-03_Antrag gemäß § 51 HvwVfG-Radwegebenutzungspflicht in der Kasinostraße
- 2023-08-22_Antw_ [Extern]Re_ Antrag gemäß § 51 HvwVfG-Radwegbenutzungspflicht in der Kasinostraße
Fußnoten
¹ https://www.fr.de/rhein-main/fallen-fahrradfahrer-11564496.html (Punkt 5 – Anmerkung das Artikeldatum ist falsch. Der Artikel ist vom 21.06.2008. Die FR Webseite wurde 2019 umgestaltet und ältere Artikel tragen dadurch ein Datum von 2019)
